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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Ergotherapie an Förderschulen und würde gerne wissen, wie ihr das in der Praxis handhabt.
Ich habe unterschiedliche Aussagen gehört: Einerseits, dass eine Behandlung in der Schule nur bei bestimmten Diagnosen möglich sei, aber auch schon, dass eben keine spezielle Diagnose erforderlich ist. Teilweise wurde auch gesagt, dass es eine versicherungs- oder abrechnungsrechtliche Frage sei (natürlich).
In der HeilM-RL habe ich gefunden, dass eine Behandlung in einer „auf Förderung ausgerichteten Einrichtung“ möglich ist, und ein festgestellter Förderstatus dafür ausschlaggebend ist. Ich finde die HeilM-RL ist da eindeutig und ohne interpretationsspielraum. Eine Vorgabe zu bestimmten ICD-Diagnosen konnte ich aber nicht finden.
Mich würde interessieren:
Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es bestimmte Anforderungen an die Verordnung, Diagnose o.ä., wenn ihr Kinder als externe Therapeuten in einer Förderschule behandelt? Muss auf der Verordnung etwas Besonderes vermerkt sein, wie „Behandlung in der Schule“?
(Anbei der Auszug aus der HeilM-Rl:
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbil- dung, ist ausnahmsweise ohne Verordnung eines Hausbesuches außerhalb der Praxis möglich, soweit die Versicherten ganztägig eine auf deren Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besuchen und die Behandlung in dieser Einrichtung stattfindet. 2Dies können auch Regelkin- dergärten (Kindertagesstätten) oder Regelschulen sein. 3Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der Verordnung der Heilmittelbehandlung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt. 4Dies soll in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden.)
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