Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 3
|
Hallo,mir liegt eine Anfrage bezüglich eines Konzentrationstrainings für ein Kind vor,welches kein Ergorezept erhält und die Eltern das Training selbst zahlen wollen.Mir widerstrebt das,weil ich denke das es sich um eine typische Ergoverordnung handeln müsste u.die Kinderärztin aus Budgetgründen eine VO ablehnt.Aber die Eltern wollen unbedingt.Was verlangt man für so ein Training(45min) u.muss man noch andere Sachen(z.B.Versicherung,Steuer,usw.)beachten?Fachlich ist das kein Thema,ethisch finde ich so ein Selbstzahlerprinzip,v.a. bei Kindern, unmöglich! Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand der schon auf diese Weise Kassenunabhängig arbeitet, weiterhelfen könnte!
|
|
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 12
|
Hallo! Vorweg- bist Du niedergelassen mit eigener Praxis? Wenn ja, dann gibt es bezüglich der E.-Steuern keine Frage. Was die Berufshaftpflicht betrifft, so sollten Dir die Eltern ein Privatrezept der behandelnden Kinderärztin vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Du aufgrund einer Indikation behandelst. Dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Deinen Patienten während der Behandlung "etwas passiert" (was auch immer) Was Deine therapeutische Ethik betrifft, so würde ich mich nicht damit aufhalten mit den Kinderärzten darüber zu streiten - Du wirst wenig bewirken, eher verhärten sich die Fronten. Ich mache es so: Wenn ich Patienten habe, die selbst zahlen wollen oder müssen, schaue ich mir auch ihre ökonomische Situation an. Da kann es sein, dass ich dann einem Patienten den Privatsatz in Rechnung stelle aber einem anderen unseren RVO-Kassensatz. Letzlich musst Du entscheiden, was Dein Mindesthonorarsatz ist, zu dem Du behandeln kannst. Liebe Grüße c.rothe
|
|
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 3
|
Zitat: Hallo! Vorweg- bist Du niedergelassen mit eigener Praxis? Wenn ja, dann gibt es bezüglich der E.-Steuern keine Frage. Was die Berufshaftpflicht betrifft, so sollten Dir die Eltern ein Privatrezept der behandelnden Kinderärztin vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Du aufgrund einer Indikation behandelst. Dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Deinen Patienten während der Behandlung "etwas passiert" (was auch immer) Was Deine therapeutische Ethik betrifft, so würde ich mich nicht damit aufhalten mit den Kinderärzten darüber zu streiten - Du wirst wenig bewirken, eher verhärten sich die Fronten. Ich mache es so: Wenn ich Patienten habe, die selbst zahlen wollen oder müssen, schaue ich mir auch ihre ökonomische Situation an. Da kann es sein, dass ich dann einem Patienten den Privatsatz in Rechnung stelle aber einem anderen unseren RVO-Kassensatz. Letzlich musst Du entscheiden, was Dein Mindesthonorarsatz ist, zu dem Du behandeln kannst. Liebe Grüße c.rothe
|
|
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 3
|
Hallo C.Rothe,vielen Dank für Deine Antwort,hilft mir sehr weiter.So ungefähr hatte ich mir das schon vorgestellt,aber das mit dem Privatrezept ist eine gute Idee,denn ich hatte mich auch schon gefragt,wie wir dann abgesichert sind.Also noch mal vielen dank,liebe Grüße,
|
|