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Diskussionsforum

Ergotherapeut und Heilpraktiker

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6. August 2013 17:23 # 1
Registriert seit: 22.07.2013
Beiträge: 5

Ich möchte mich im nächsten Jahr als Ergotherapeutin selbstständig machen und habe im Bekanntenkreis eine Heilpraktikerin, die selbst schon in eigener Praxis tätig ist. Da unsere gewünschten Behandlungsthemen in die gleiche Richtung laufen, haben wir überlegt, eine Art Gemeinschaftspraxis zu machen, bei der wir uns Anmeldung/Wartezimmer und Toiletten teilen, ansonsten aber jeder seine eigenen Räumlichkeiten gemäß den Anforderungen unterhält. Die Krankenkassen in Sachsen- Anhalt haben mir aber mitgeteilt, dass dies nicht zulässig ist für eine ergotherapeutische Kassenzulassung.
Wäre es auch möglich, mehr Räume anzumieten und den Heilpraktiker als freien selbstständigen Arbeiter in den freien Räumlichkeiten stundenweise bzw. vollzeit unterzumieten? Brauch dieser dafür dann trotzdem eine eigene Praxis?
Ich bin der Meinung, es wäre verschenktes Potenzial, die sich aus dieser Verbindung heraus ergeben würde.
Danke im Vorraus.::biggrin::
6. August 2013 18:06 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Bei der GKV-Zulassung geht es um die "räumliche Trennung".
Selbst wenn es mehr Räume sind, oder nur untervermietet, würde es sich
doch um eine Betriebseinheit mit 1 Eingang handeln. Und das ist nicht erlaubt.
Erlaubt ist dies nur gemeinsam mit anderen Heilmitteln, also Physio und Logo.
Eine Untervermietung von Räumen ist sowieso nur zulässig außerhalb der
für GKV-Patienten üblichen Öffnungszeiten. Also z.Bsp. abends oder am WE.
7. August 2013 17:19 # 3
Registriert seit: 22.07.2013
Beiträge: 5

Mhm, danke für die Antwort.
Ich finde diese Regelung nicht sehr vorteilhaft, aber werde mich wohl beugen müssen.::sad::
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