Ich möchte mich im nächsten Jahr als Ergotherapeutin selbstständig machen und habe im Bekanntenkreis eine Heilpraktikerin, die selbst schon in eigener Praxis tätig ist. Da unsere gewünschten Behandlungsthemen in die gleiche Richtung laufen, haben wir überlegt, eine Art Gemeinschaftspraxis zu machen, bei der wir uns Anmeldung/Wartezimmer und Toiletten teilen, ansonsten aber jeder seine eigenen Räumlichkeiten gemäß den Anforderungen unterhält. Die Krankenkassen in Sachsen- Anhalt haben mir aber mitgeteilt, dass dies nicht zulässig ist für eine ergotherapeutische Kassenzulassung. Wäre es auch möglich, mehr Räume anzumieten und den Heilpraktiker als freien selbstständigen Arbeiter in den freien Räumlichkeiten stundenweise bzw. vollzeit unterzumieten? Brauch dieser dafür dann trotzdem eine eigene Praxis? Ich bin der Meinung, es wäre verschenktes Potenzial, die sich aus dieser Verbindung heraus ergeben würde. Danke im Vorraus.
|