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Diskussionsforum

Schwangere freie Mitarbeiterin

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12. Juli 2010 23:59 # 1
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 8

Hallo,
heute hat mir eine freie Mitarbeiterin eine Idee zugetragen, die ich für so abwegig halte, dass ich vielleicht etwas völlig übersehen habe.
Die Mitarbeiterin arbeitet ca. 15- 20 Stunden / Woche, ausschließlich Patienten aus der Praxis, keine eigene Aquise. Nun ist sie schwanger und möchte nur für ca. 4 Monate in Mutterschutz. Für die Zeit hat sie sich überlegt, dass sie eine Ergotherapeutin vielleicht auf 400€ einstellt, und sich so einen weiteren Verdienst sichert.
Ist jemandem schon einmal so etwas untergekommen?
Viele Grüße

13. Juli 2010 07:35 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo,
wenn die FM ausschließlich bei Dir Patienten behandelt, handelt es sich bereits um eine Scheinselbständigkeit! Vorsicht!!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß sie ohne vorhandenen Betrieb Angestellte haben kann, also jemanden einstellen kann...
Bei einem Mini-Jobber bleibt doch sowieso kaum Gewinn übrig. Hört sich nach einer Milchmädchenrechnung an!
Im Übrigen: Mutterschutz gilt nur für 6 Wo. vor und 8 Wo. nach der Entbindung. Sie meint wahrscheinlich Elternzeit...
Wie sie als FM ihre Elternzeit gestaltet, kan Dir als Auftraggeber eigentlich wurscht sein, Ihr habt ja einen
Honorarvetrag. Was steht denn da drin über Ausfallzeiten der FM ??
Du solltest besser selbst für Erstaz sorgen!
Außerdem: wenn die FM nicht scheinselbständig ist, hat sie ja noch mehr Auftraggeber als Dich!

LG,
chipchap

13. Juli 2010 08:31 # 3
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 8

Danke für die schnelle Antwort!
Thema Scheinselbständigkeit: ist geklärt über die Statusfeststellung bei der BfA, auch das mit den mehreren Arbeitgebern ist damit erledigt bzw. nicht nötig.
Ich werde mich natürlich selbst kümmern, das war in dem Gespräch schon klar. Deinen Argumenten stimme ich insofern zu , dass die FM eine Milchmädchenrechnung gemacht hat, zu verdienen ist damit für sie nichts und sie bringt eher unser Vertrauensverhältnis ins ****en. Auch von einer FM erwarte ich Loyalität der Praxis und mir als Leitung gegenüber.
Schönen Tag


13. Juli 2010 22:23 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

hallo, chipchap...
selbstverständlich hat die fm einen eigenen betrieb..
sie ist als selbständige beim finanzamt gemeldet und kann - selbstverständlich - auch angestellte haben..
(u.a. EINE der möglichkeiten, die rentenzahlungen zu umgehen...........)

@sommerka--- deine fm muss ihre schwangerschaft --- eben weil sie selbständig ist- selbst klären, tragen und finanzieren......
ob sie mit einer 400,- kraft, die sie ohne weiteres einstellen kann (auch, wenn sie mit der wahl einer 400,- kraft zeigt, das sie keine ahnung von den regelungen für rentenzahlungsbestimmungen hat) einen "weiteren" verdienst hat, steht sehr in frage, wenn sie gleichzeitig nicht arbeitet..aber das sollte nicht deine sorge sein...

ihr steht mutterschutz zu, den hast du aber nicht zu zahlen...
fm = selbständig ohne kassenzulassung.. mit allen rechten und pflichten...
das kann gar nicht oft genug wiederholt werden..




gruß - saloia
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>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)



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