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Praxisvoraussetzungen - Patientendokumentation

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25. Juli 2010 17:33 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 714

Hallo,

ich plane die Eröffnung einer Ergo-Praxis. In den Zulassungsvorausstzungen steht, dass auch die "Patientendokumentation" Bestandteil der Praxis sein soll. Wird hierfür ein extra Raum benötigt oder reicht ein Aktenschrank oder wie ist das zu verstehen?

Freue mich auf Eure Antworten... Karsten

25. Juli 2010 19:36 # 2
Registriert seit: 14.05.2005
Beiträge: 63

Geändert am 25.07.2010 19:37:00
Hallo, das bedeutet, das Du verpflichtet bist, bei / für jeden Patienten zu dokumentieren wie der Verlauf ist, seine Stammdaten festzuhalten usw. D.h. das Du eine Akte aus Pappe, Karteikarten oder auf dem PC für jeden Patienten anlegst, damit diese Daten einsehbar und "nachweisbar" werden.

LG

Sonnenblume
26. Juli 2010 06:50 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

.... und diese Akten/Patientendaten sollten in einem Schrank aufbewahrt werden, der abgeschlossen und für Fremde nicht zugänglich ist.

Grüße von

Maria2

26. Juli 2010 15:11 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 714

Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

Karsten

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