Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 714
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Hallo,
ich plane die Eröffnung einer Ergo-Praxis. In den Zulassungsvorausstzungen steht, dass auch die "Patientendokumentation" Bestandteil der Praxis sein soll. Wird hierfür ein extra Raum benötigt oder reicht ein Aktenschrank oder wie ist das zu verstehen?
Freue mich auf Eure Antworten... Karsten
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Registriert seit: 14.05.2005
Beiträge: 63
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Geändert am 25.07.2010 19:37:00
Hallo, das bedeutet, das Du verpflichtet bist, bei / für jeden Patienten zu dokumentieren wie der Verlauf ist, seine Stammdaten festzuhalten usw. D.h. das Du eine Akte aus Pappe, Karteikarten oder auf dem PC für jeden Patienten anlegst, damit diese Daten einsehbar und "nachweisbar" werden. LG Sonnenblume
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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.... und diese Akten/Patientendaten sollten in einem Schrank aufbewahrt werden, der abgeschlossen und für Fremde nicht zugänglich ist.
Grüße von
Maria2
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 714
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Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!
Karsten
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