Geändert am 04.05.2011 14:39:00
Der BKK-Bundesverband vermeldet heute die Schließung der City BKK zum 1.7.2011. Es war in den vergangenen Wochen bereits deutliches Spatzengezwitscher in dieser Sache zu hören.... Über die Folgen klären zwei mehrseitige Anhänge einer Rundmail auf. Der wesentliche Punkt (beim Diagonallesen): Zitat:Im Falle einer Kassenschließung gilt: Nicht nur bis zum letzten Tag wird diese Kasse für die Verpflichtungen einstehen. Auch nach der Schließung werden die Rechnungen für bis zum Schließungstag erbrachte medizinische Leistungen gezahlt. Dazu heißt es auch: Zitat:Hier gilt der (auch durch entsprechende Rechtssprechung des Bundessozialgerichts klargestellte) Grundsatz, dass die Vergütung einer medizinischen Leistung von derjenigen Kasse erfolgt, in der ein Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung versichert ist . Folgenabschätzung: Verordnungen der City BKK bis zum 30.6.11 behandeln und dann abbrechen, da die Kasse dann nicht mehr existiert! Zumindest vermeidet das Probleme, die dadurch verursacht werden können, dass der Versicherte der City BKK seine neue Versicherung nicht oder nicht fristgerecht mitgeteilt hat (und das haben wir nicht unter Kontrolle): Zitat:4. Es wurden vor der Schließung der Kasse Heilmittel (wie Massagen oder Krankengymnastik) verordnet. Die Behandlungen sind erst nach Kassenschließung beendet. Wohin ist die Rechnung zu senden?
In solchen Fällen sollten die Rechnungen an die „CITY BKK in Abwicklung“ zu senden. Diese wird sich dann mit derjenigen Kasse in Verbindung setzen, die der Versicherte gewählt hat. Sollte der Versicherte versäumt haben der CITY BKK seine neu gewählte Kasse mitzuteilen, muss er direkt kontaktiert werden. Ab dem 10.5. steht darüber hinaus für Leistungserbringer ein Infotelefon zur Verfügung: 0800 25 555 55 die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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