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Änderung eines falschen Indikationsschlüssels auf Verordnung

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18. November 2011 07:32 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 723

Kann ich selbstständig, in Absprache mit dem Arzt, den Indikationsschlüssel auf einer Verordnung ändern? Der Schlüssel lautet ZN2 und sollte eigentlich EN2 sein. Oder muss das der Arzt persönlich tun, mit Stempel, Unterschrift rtc?

Danke und Gruß, Karsten

18. November 2011 08:02 # 2
Registriert seit: 27.11.2004
Beiträge: 63

Hallo Karsten
dies dürfen nur die Ärzte machen wie du schon gesagt hast mit Stempel Unterschrift und Datum sonst kannst du es nicht abrechnen und bekommst schwierigkeiten mit den Kassen.

Liebe Grüße Anika

18. November 2011 09:52 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

klassischer ausstellungsfehler: ergo- und physioschlüssel durcheinandergebracht...
leitsymptomatik ist angegeben?? muss seit 1.7. drauf und wird auch gern vergessen...

achtung:
änderungen müssen mit datum! stempel und arztkürzel versehen sein.
die behandlung darf erst bei vollständig gültiger VO beginnen, änderungsdatum muss also vor 1. behandlung sein ...



ich empfehle dringend die neue HMR (vorgaben zur VO-ausstellung) und rahmenverträge (was darf therapeut in rücksprache mit arzt ändern) zu lesen!!


gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



18. November 2011 17:43 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 723

Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!
Karsten

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