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Arztwechsel

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25. November 2011 21:37 # 1
Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 99

Hallo

eine Mutter hat den Arzt nach dem ersten rezept gewechselt. Jetzt erhält sie vom neuen Arzt ein Rezept. Wäre dass dann eine Folgeverordnung?
Vielen Dank.

Liebe Grüße

25. November 2011 22:19 # 2
Registriert seit: 21.07.2004
Beiträge: 47

Hi Nicole,

das ist Rezept vom neuen Arzt ist dann auch wieder eine Erstverordung. Es ist ja das erste Rezept von ihm. Nur die Funktionsanalyse kann man dann natürlich nicht noch mal mit abrechnen.

Viele Grüße
Lurch

26. November 2011 13:03 # 3
Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 11

Hallo,
uns wurde auf Arbeit gesagt, dass es dann eine Folgeverordnung ist. Da der Patient zählt und nicht der Arzt.
Liebe Grüße
26. November 2011 19:07 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

ich seh das auch durchaus anders als lurch..
arztwechsel ist (bei selbem indi-schlüssel!!) kein grund, den regelfall von "vorn" anzufangen, und spätestens du, als bereits behandelnde ET, weißt doch am allerbesten, daß es eine Folge - und keine Erstverordnung ist...

man kann sich absetzungen auch selbst "basteln".........



gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



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