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Geändert am 03.12.2011 21:29:00
Zitat:Stärkung des Grundsatzes „Beratung vor Regress“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich und Schaffung von Transparenz im Rahmen der Richtgrößen und bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich. Zitat:enehmigung notwendiger Heilmittelbehandlungen bei langfristigem Behandlungsbedarf. Versicherten, die langfristig Heilmittelbehandlungen benötigen (z. B. Menschen mit schweren Behinderungen oder chronisch Kranke), wird die Möglichkeit eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmittel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Dies gewährleistet Behandlungskontinuität der Versicherten und entlastet die verordnenden Vertragsärztinnen und –ärzte. Quelle: LinkGrüße von Maria2
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Hi Maria, danke für den Link  Matti
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Hallo Maria 2 Danke für den Link. LG aus dem verregneten Schwarzwald. Unser Weihnachtsmarkt fällt seit 2 Tagen ins Wasser  Annire
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