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AOK Genehmigung

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18. April 2012 14:11 # 1
Registriert seit: 15.04.2012
Beiträge: 2

Hallo, ich habe ein problem und gleichzeitig emehrer Fragen.

Seit 1.1.12 verlangt die AOK die genehmigung für alle rezepte a.d. Regelfalls. Nun meine geschichte

Ich habe vor fast 5 Wochen einen Bescheid meines Abrechnungszentrums bekommen dem ein Schreiben der AOK beilag.
In diesem schreiben geht es darum, das sie mir dioe Summe von 3 eingereichten Rezepten absetzen da diese keine genehmigung haben.
Was mich sehr verwunderte, denn bis zu diesem zeitpunkt wusste ich nicht das die AOK wieder eine Genehmigungspflicht hat.

Ich informierte mich bei einer bekannten zwecks der Genehmigung. sie erzählte mir das Ihre Praxis bereits ende November letzten Jahres einen Brief der AOk bekommen hat in dem stand das eben diese genehmigungspflicht ab januart besteht.

Ich rief also bei der Bearbeiterin der AOK an und diese sagte mir ich solle Widerspruch einlegen, wenn ich diesen brief wirklich nicht bekommen habe. dat tat ich denn auch.

Seitdem warte ich nun auf eine antwort der AOK auf mein schreiben. das ist jetzt 5 wochen her.
Ich kann meine rezepte nicht abrechnen da ich auch die genehmigungen der neuen rezepte noch immer nicht habe.

Kennt einer von euch dieses problem oder kann mir sagen was ich noch tun kann.

LG

18. April 2012 15:16 # 2
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Ich dachte jetzt in letzter Zeit irgendwo gelesen zu haben, wenn du einen Antrag an die AOK sendest, um VO a.d.R. genehmigen zu lassen z. B. eine Kopie per Fax und die Kasse das nicht innerhalb der 4 Wochen ablehnt, ist das gleichzusetzen mit einer Genehmigung der VO. Zudem stand da glaube ich, dass ab Absenden der Faxanfrage behandelt werden darf und die Behandlungen auch abgerechnet werden müssen, bis zur Ablehnung (falls das passiert).
Vielleicht solltest du dich auch mal erkundigen, ob es gesetzliche Regelungen gibt bei Widerspruch.

Ich hoffe, dass ich das alles richtig behalten habe, aber vielleicht wissen die anderen hier mehr dazu..oder du googlest einfach...

18. April 2012 20:44 # 3
Registriert seit: 15.04.2012
Beiträge: 2

Zitat:

Ich dachte jetzt in letzter Zeit irgendwo gelesen zu haben, wenn du einen Antrag an die AOK sendest, um VO a.d.R. genehmigen zu lassen z. B. eine Kopie per Fax und die Kasse das nicht innerhalb der 4 Wochen ablehnt, ist das gleichzusetzen mit einer Genehmigung der VO. Zudem stand da glaube ich, dass ab Absenden der Faxanfrage behandelt werden darf und die Behandlungen auch abgerechnet werden müssen, bis zur Ablehnung (falls das passiert).
Vielleicht solltest du dich auch mal erkundigen, ob es gesetzliche Regelungen gibt bei Widerspruch.

Ich hoffe, dass ich das alles richtig behalten habe, aber vielleicht wissen die anderen hier mehr dazu..oder du googlest einfach...

Ich danke dir für die Antwort und werde mich gleich mal erkundigen.

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