Geändert am 31.07.2012 10:36:00
Klar ist das erlaubt. Die rechtlichen Beschränkungen beziehen sich nicht auf das eingesetzte Werbemedium, sondern auf die getroffenen Aussagen. Ich glaube auch, dass die beschriebene Praxis das anders haben wollte...... Wurde eigentlich das HWG im Juni wie angekündigt reformiert? Da war doch was...? Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
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