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Entspannungsangebote (AT , PM ) für Kinder. Regelung von Ausfallzeiten , Nachholterminen?

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16. Juli 2014 16:59 # 1
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24

Hallo, ich bin seit kurzem Praxeninhaber, Entspannungstainer und in meiner Praxis zunächst alleine tätig. Ich entwickle gerade ein Konzept für Entspannung (Autogenes Training , Progressive Muskelentspannung) für Kinder für die KK aber auch zur Vorlage für Einrichtungen, Ärzten (Kindergärten, Schulen). Jetzt beschäftigt mich die Frage , wie gehe ich mit Ausfall von Kindern um?
Kann ich z.B. in Regelungen festschreiben, dass bei mehr als 50% Teilnehmerausfall an einem Entspannungstermin (von insgesamt 5 Terminen) , es einen Nachholtermin gibt, den ich terminlich festlege. Kann ich Schulkinder mangels deutlichem Ausfall (z.B. 70%) von den Eltern abholen lassen, (von nach Hause schicken möchte ich gar nicht reden)? Ist das rechtlich bzw. versicherungstechnisch überhaupt dann nicht riskant? Im Grunde könnte ich ja, wenn ich einen solchen Entspannungskurs über ein Rezept abrechne, im Grunde nur die Termine abrechnen, an dem das Kind zur Entspannung gekommen ist, dann brauche ich auch keine Nachholtermine ansetzen. Danke für eure Einschätzung meiner Problematik.
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