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Freistellung wg. Bildungsurlaub

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7. Dezember 2015 17:47 # 1
Registriert seit: 17.02.2015
Beiträge: 2

Hallo liebe Praxisinhaber/Innen,

wie handhaben Sie es mit der Freistellung wg. Bildungsurlaub bei Ihren Mitarbeitern?

Besteht für Ergotherapeuten auch der gesetzliche Anspruch von bis zu 5 Werktagen Freistellung, obwohl die berufliche Verpflichtung ohnehin besteht? Bezahlen Sie diese Freistellungszeiten? Gibt es Erstattungsansprüche für kleine Betriebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Claudia Chudziak
Ergotherapie Bergedorf
Sachsentor 34
21029 Hamburg
::confused::
Svend Holger Schulze
Geschäftsführer Lernwerk Gruppe
Tel.: 040 / 79685666
h.schulze@lerwerk-ag.de
Lernwerk Therapiezentrum Hamburg-Bergedorf (Zentrale)
Sachsentor 34 / 21029 Hamburg
www.lernwerk-ag.de
7. Dezember 2015 19:41 # 2
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Hallo Frau Chudziak,

die Fortbildungsverpflichtung für fachliche Leiter/ zugelassene Heilmittelerbringer und der Bildungsurlaub sind zwei Paar Schuhe.
Entgeltfortzahlung muss in Hamburg geleistet werden. Der AG ist dazu verpflichtet und kann das nicht irgendwie "handhaben".

Alles weitere ist hier nachzulesen: Bildungsurlaub Hamburg
Viele Grüße! Kinaa

Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
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