Hallo liebe Praxisinhaber/Innen, wie handhaben Sie es mit der Freistellung wg. Bildungsurlaub bei Ihren Mitarbeitern? Besteht für Ergotherapeuten auch der gesetzliche Anspruch von bis zu 5 Werktagen Freistellung, obwohl die berufliche Verpflichtung ohnehin besteht? Bezahlen Sie diese Freistellungszeiten? Gibt es Erstattungsansprüche für kleine Betriebe? Vielen Dank für Ihre Antworten! Claudia Chudziak Ergotherapie Bergedorf Sachsentor 34 21029 Hamburg
Svend Holger Schulze Geschäftsführer Lernwerk Gruppe Tel.: 040 / 79685666 h.schulze@lerwerk-ag.de Lernwerk Therapiezentrum Hamburg-Bergedorf (Zentrale) Sachsentor 34 / 21029 Hamburg www.lernwerk-ag.de
|