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AOK Hessen kürzt Rechnungen

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20. Januar 2016 19:45 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat / up-aktuell hat geschrieben:
Die AOK Hessen kürzt die Vergütung, wenn eine längere Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen nicht mit der Krankheit des Patienten begründet wird. Das entspricht leider überhaupt nicht den von der AOK Hessen abgeschlossenen Rahmenverträgen. Deswegen ist die Kürzung unzulässig und muss im Zweifel vor dem Sozialgericht erstritten werden.

hier der Artikel: Link
Grüße von

Maria2


21. Januar 2016 09:01 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

...vielen Dank für den Hinweis, Maria
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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