20. Januar 2016 19:45 # 1 Maria2 Registriert seit: 06.12.2006 Beiträge: 3149 Zitat / up-aktuell hat geschrieben:Die AOK Hessen kürzt die Vergütung, wenn eine längere Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen nicht mit der Krankheit des Patienten begründet wird. Das entspricht leider überhaupt nicht den von der AOK Hessen abgeschlossenen Rahmenverträgen. Deswegen ist die Kürzung unzulässig und muss im Zweifel vor dem Sozialgericht erstritten werden.hier der Artikel: Link Grüße vonMaria2 Zitieren
21. Januar 2016 09:01 # 2 Igelchen Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 943 ...vielen Dank für den Hinweis, MariaIgelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort Zitieren