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Orgazeit gesetzlich geregelt?

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18. Dezember 2023 11:54 # 1
Registriert seit: 12.12.2021
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 29

Hallo. Ich bin fachliche Leitung bei der Eingleiderungshilfe. Personalverantwortung trage ich als einzige Ergo nicht. Allerdings gibt es auch keine Sekretärin, sodass der Anrufbeantworter, Faxen, Rezeptänderungen, Terminkoordination, Praxisorga alles mir selbst obliegt. Ich arbeite hauptsächlich mit pädiatrischem Klientel, also immer Therapieberichte schreiben. Meine Position erfordert viel Austausch mit anderen Berufsgruppen (Lehrer, Wohnheime usw.). Dafür war auch genügend Orgazeit vorhanden und die Klienten waren sehr zufrieden über die engmaschige Betreuung. Nun sagte man mir, dass die Gesamtorgazeit auf 1 Stunde wöchentlich beschränkt werden soll! Auserdem soll ich nach jeder Therapie alle Turnmatten und Geräte in 3 Schritten mit Putzmittel einseifen, abwaschen, trocknen lassen und desinfizieren. Das ist schlichtweg nicht möglich im 45-Minuten Takt mit kleinen Kindern. Man bedenke Begrüßung, Schuhe/Jacke ausziehen, Händewaschen, Auf- und Abbau, Reflektion, Elternarbeit. Davon habe ich ungefähr 20 Minuten effektive Therapiezeit, wo ich nicht auch noch das Gesamtinventar dreischrittig reinigen kann. Man sagte mir auch, dass es für Therapeuten keine Vor-/Nachbereitungszeit gibt. Das stimmt so nicht! Es sind 15 Min. pro Einheit vorgegeben, die ja nur nicht extra vergütet werden.
Im Mitarbeitergespräch erwähnte ich die vorherige Orgazeit als einen wichtigen Punkt, der zu meiner Arbeitszufriedenheit beiträgt, weil ich dadurch effektiv arbeiten, und unseren Klienten mit Behinderung die Zeit geben kann, die Sie benötigen.

Ich bin fassungslos, weil ich nicht weiß, wie das funktionieren soll (wegen der ganzen Nebenaufgaben neben meiner eigentlichen therapeutischen Tätigkeit).

Kann ich mich auf ein Gesetz berufen? Meine Therapiekollegen aus anderen Professionen behandeln hauptsächlich Erwachsene mit Behinderung, mehrmals wöchentlich, wo weniger Austausch und keine Therapieberichte nötig sind. Ich finde das kann man nicht pauschalisieren.

18. Dezember 2023 22:39 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Wenn die Ergotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird, dann ist die Vorgabe laut aktuellem Rahmenvertrag sehr: Bezahlt werden 45 Minuten Therapiezeit und 15 Minuten Vor- / Nachbereitung. (Früher gab es die Vorgabe 45-60 Minuten)
Rahmenvertrag findest du hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20211222_Ergo_Anlage_1_Leistungsbeschreibung.pdf
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