Registriert seit: 16.11.2023
Beiträge: 7
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Hallo zusammen,
als Selbstständiger mit Praxis: Wann bekommt man eigentlich das Geld von den Krankenkassen? Monatlich? Pro Quartal? Kann man es sich aussuchen?
Danke für die Info vorab
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Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg Beiträge: 749
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Wenn Du nicht den "Service" eines Abrechnungszentrum bezahlen möchtest, dann lt. Vertrag nach 21 Tagen nach dem Eingang der Belege bei den Abrechnungsstellen der Krankenkassen. Gern geschehen!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie
Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 712
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Die gesetzliche Zahlungsfrist von 3 Wochen kannste bei den Kassen vergessen. Die zahlen, wenn sie Lust haben. Ich habe früher selber abgerechnet, jetzt macht es ein Abrechnungszentrum für mich, bei dem ich den Zahlungszeitraum frei wählen kann. Je schneller, desto teurer. Aber bei rund 30 Tagen ist die Bearbeitungsgebühr so gering, dass es den Ärger und den Aufwand nicht lohnen würde, selber abzurechnen. Viel Erfolg! Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Registriert seit: 24.02.2021
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 4
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Hallo Du.
Es hängt - ähnlich beschrieben bei den beiden anderen Antworten - davon ab, wie Du abrechnest. Entweder Du machst das selber oder lässt es machen. Beides hat Vorteile. Wir rechnen alles selber ab und haben quasi täglich einen Zahlungseingang. Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber einer Reaktionszeit nach Posteingang bzw. Übertragung der elektronischen Datenübermittlung von 21 Tagen vorgegeben. Das heißt aber nicht, dass hier das Geld fließt. Es ist gut möglich, dass das Abrechnungszentrum oder die KK selbst auf "Fehler" hinweist. Damit ist die Frist von knapp 3 Wochen eingehalten und ein Verzug entsteht. Somit können hier durchaus Wochen ins Land gehen. Je sorgfältiger und gewissenhafter sowie regelmäßiger Du Abrechnungen machst, desto schneller und unkomplizierter kommt auch das Geld herein. Steile These - ist aber so.
Der Weg in eine Kontinuität ist aber durchaus steinig und es bleibt auch Lehrgeld liegen. Ist dem so, gibt es die Möglichkeit des elektronischen Einwandes. Seitdem ich jedem € der uns abgezogen wird hinter renne, haben wir so gut wie keine nennenswerten Abzüge mehr. Hierfür haben wir uns selber einen mehrseitigen Leitfaden erstellt, was es alles zu berücksichtigen gilt. Mein Plädoyer: selber regelmäßig machen und kein Geldinstitut dran verdienen lassen.
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Registriert seit: 16.11.2023
Beiträge: 7
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Wow danke euch allen für die schnellen hilfreichen Antworten! Habe mich mit den Abrechnungen noch nicht groß beschäftigt.. da kommt noch einiges auf uns zu. :-)
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Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg Beiträge: 749
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Zitat / Lma hat geschrieben:Wow danke euch allen für die schnellen hilfreichen Antworten! Habe mich mit den Abrechnungen noch nicht groß beschäftigt.. da kommt noch einiges auf uns zu. :-) Ich sage Nö! Muss es nicht. Wie bereits erwähnt müssen die VOs richtig sein. Dann zahlen die Abrechungsdienstleister der GKV auch innnerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Papierbelege. Den Erhalt kann man pro Sendung für 1,10€ über die Prio-Leistung der Post verfolgen. Für eine Überschreitung der Zahlkungsfrist hat der Gesetzgeber den §288 vorgesehen. Damit kann ein Verzug pauschal mit 40€ plus Zinsen in Rechnung gestellt werden. Die 21 Tage Zahlungsfrist haben übriges die Verbände mit den GKVen verabredet - nicht der Gesetzgeber. Nach 11 Jahren Abrechnung mit dem großen O, rechnen wir jetzt seit 12 Jahren selbst ab. Daher kann ich mit viel Erfahrung sagen, Selbstabrechnung ist unterm Strich weniger Arbeit. Schau DIr mal bei jemanden die Selbstabrechnung an - wenn die Prozesse klug gestaltet sind, geht das ruckzuck!
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Registriert seit: 19.02.2007
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Zitat / Lma hat geschrieben:Wow danke euch allen für die schnellen hilfreichen Antworten! Habe mich mit den Abrechnungen noch nicht groß beschäftigt.. da kommt noch einiges auf uns zu. :-) Hi Lma, wie sieht es bei euch aus? Rechnet ihr selbst ab und seid dort gut reingekommen? Liebe Grüße Lene
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 14
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Zitat / HHAltona hat geschrieben:Zitat / Lma hat geschrieben:Wow danke euch allen für die schnellen hilfreichen Antworten! Habe mich mit den Abrechnungen noch nicht groß beschäftigt.. da kommt noch einiges auf uns zu. :-) Ich sage Nö! Muss es nicht. Wie bereits erwähnt müssen die VOs richtig sein. Dann zahlen die Abrechungsdienstleister der GKV auch innnerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Papierbelege. Den Erhalt kann man pro Sendung für 1,10€ über die Prio-Leistung der Post verfolgen. Für eine Überschreitung der Zahlkungsfrist hat der Gesetzgeber den §288 vorgesehen. Damit kann ein Verzug pauschal mit 40€ plus Zinsen in Rechnung gestellt werden. Die 21 Tage Zahlungsfrist haben übriges die Verbände mit den GKVen verabredet - nicht der Gesetzgeber. Nach 11 Jahren Abrechnung mit dem großen O, rechnen wir jetzt seit 12 Jahren selbst ab. Daher kann ich mit viel Erfahrung sagen, Selbstabrechnung ist unterm Strich weniger Arbeit. Schau DIr mal bei jemanden die Selbstabrechnung an - wenn die Prozesse klug gestaltet sind, geht das ruckzuck! Danke für deinen wertvollen Beitrag!
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