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Längstens 1 Jahr nach Akutereignis

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17. Juli 2025 15:18 # 1
Registriert seit: 17.07.2025
Beiträge: 6

Hallo,
Habe eine Frage zum BVB mit Zusatz Längstens 1 Jahr nach akutereignis.
Wenn man ein solches Rezept bekommt, und das Datum des Akutereignisses steht drauf (deutlich länger als 1 jahr zurück) muss man dann auf irgendetwas achten oder kann es es ganz normal verwenden (weitere Angaben: sensomotorisch-perzeptive, 10 Einheiten, 1-3x wöchentlich).

Vielen Dank im Voraus
17. Juli 2025 16:17 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Nadine1234 hat geschrieben:
Hallo,
Habe eine Frage zum BVB mit Zusatz Längstens 1 Jahr nach akutereignis.
Wenn man ein solches Rezept bekommt, und das Datum des Akutereignisses steht drauf (deutlich länger als 1 jahr zurück) muss man dann auf irgendetwas achten oder kann es es ganz normal verwenden (weitere Angaben: sensomotorisch-perzeptive, 10 Einheiten, 1-3x wöchentlich).
wenn es daher kein besonderer Verordnungsbedarf mehr ist dürfen nur noch 10 Einheiten verordnet werden und nicht für 12 Wochen. Falls es die Möglichkeit gibt auf LHB zu wechseln, beispielsweise bei bestehender Hemiparese nach Schlaganfall, dann informiere ich Arzt und Patient über diese Möglichkeit der budgetneutralen Verordnungsmöglichkeit.

Ansonsten: Behandeln wie jedes normale Rezept auch.
17. Juli 2025 16:23 # 3
Registriert seit: 17.07.2025
Beiträge: 6

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Zitat / Nadine1234 hat geschrieben:
Hallo,
Habe eine Frage zum BVB mit Zusatz Längstens 1 Jahr nach akutereignis.
Wenn man ein solches Rezept bekommt, und das Datum des Akutereignisses steht drauf (deutlich länger als 1 jahr zurück) muss man dann auf irgendetwas achten oder kann es es ganz normal verwenden (weitere Angaben: sensomotorisch-perzeptive, 10 Einheiten, 1-3x wöchentlich).
wenn es daher kein besonderer Verordnungsbedarf mehr ist dürfen nur noch 10 Einheiten verordnet werden und nicht für 12 Wochen. Falls es die Möglichkeit gibt auf LHB zu wechseln, beispielsweise bei bestehender Hemiparese nach Schlaganfall, dann informiere ich Arzt und Patient über diese Möglichkeit der budgetneutralen Verordnungsmöglichkeit.

Ansonsten: Behandeln wie jedes normale Rezept auch.


Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! ::smile::
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