Zitat / mbw hat geschrieben:Hallo, es gibt anscheinend haftungsrechtliche Probleme mit einem Arzt als Praxisinhaber. Hat da jemand Erfahrungen? Was willst du denn eigentlich genau wissen? Jede natürliche und juristische Person kann eine Heilmittelpraxis eröffnen. Wenn diese natürliche Person selbst keinen Abschluss im jeweiligen Fachbereich hat, dann muss in diesem Fachbereich eine Fachliche Leitung eingestellt und benannt werden die in diesem Fachbereich einen gültigen Abschluss erlangt hat.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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