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Hallo, wenn ihr 10 x eine Doppelstunde verordnet bekommen habt (z.B. 10x sensomot.), schreibt ihr dann in eine Rezeptzeile zwei mal das Datum und senso moto. Behandl. und lasst den Patient einmal unterschreiben oder wie macht man das?
Danke für Antworten!
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Hallo Velina1!
1. Ich lasse mir die Verordnung genehmigen, da die Verordnung nicht nach Heilmittelkatalog konform ist. 2. Es werden für jede Einheit, d. h. zwei mal das Datum eingetragen und unterschrieben.
Es sind also nur 5 mal, wo der Pat. zu dir kommt.
Grüße von
Maria2
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Das stimmt nicht. 10 x doppelstunde ist 10 mal kommen. Mein gelähmter Vater hat schon seit einigen Jahren Doppelstunden Ergo und da steht dann expliziert 10 mal motor-Funkt und 10 mal Hirnleistungstraining oder was anderes (als Beispiel) Er unterschreibt dann 2 mal für den gleichen Termin.
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Geändert am 30.06.2008 16:56:00
Hallo Velina1, schau beim DVE Merkblätter nach. Dort findest du die Regelung. LinkWer das anders bekommt, sollte dir egal sein, denn du bleibst wenn auf 10 Einheiten sitzen. Ich halte mich da an die Empfehlungen der Verbände.  Die Rechnungskürzungen können noch lange danach kommen. @roo: Dein Ton missfällt mir. Zitat:Das stimmt nicht. Daraus könnte ich schließen, dass du behaupten möchtest, dass ich lüge? "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen." Grüße von Maria2
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Jep, 10 mal Doppelstunde bedeutet fünfmal kommen! Habe mich letzte Woche noch informiert. Anders bekommst Du von KK unbezahlt zurück! Habe mit dem Arzt gesprochen, er schreibt jetzt 20 auf, dann kann der Patient 10 mal kommen! Grüße
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Hallo Velina1,
Maria2 liegt da schon richtig. Wir haben Verordnungen unbezahlt zurückbekommen, die deutlich länger als ein Jahr bei den Krankenkassen lagen. Es wird, wie mir Kassenmitarbeiter und Abrechnungsfirmen einstimmig sagten, bis zu 2 Jahre rückwirkend geprüft, was auf den Verordnungen steht bzw. empfangen und unterschrieben wurde.
10 X ET mit Doppelbehandlung = 5 Termine auf der VO!!! (jedenfalls bei uns)
Das bedeutet nichts anderes, als das 10 Behandlungen bzw. 5 Doppelbehandlungen abgerechnet werden.
Aber: andere (Bundes-) Länder andere Sitten.
Grüße aus Augsburg
Jürgen Behnke Praxis für Ergotherapie
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Also, hier nochmal ganz offiziell für ganz Deutschland: Linksiehe Doppelbehandlungen Seite 2 Grüße von Maria2
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Registriert seit: 29.03.2008
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Viele Dank für eure Mühe, ich gehe lieber Nummer sicher und gebe 5 Termine mit je 2 Unterschriften.
Grüße an alle!!! und net verschmachten bei der Hitze, gelle
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Zitat:Hallo Velina1, schau beim DVE Merkblätter nach. Dort findest du die Regelung. LinkWer das anders bekommt, sollte dir egal sein, denn du bleibst wenn auf 10 Einheiten sitzen. Ich halte mich da an die Empfehlungen der Verbände.  Die Rechnungskürzungen können noch lange danach kommen. @roo: Dein Ton missfällt mir. [zitat]Das stimmt nicht. Daraus könnte ich schließen, dass du behaupten möchtest, dass ich lüge? "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen." Grüße von Maria2 Und ich kann dir nur sagen das mein Vater es seit 7 ( Sieben!!!!!!!!!!!!!) Jahren so verordnet bekommt und seine Ergotherapeutin es ebensolange bezahlt. Und lasse bitte deinen Privatkrieg. Ich kenne dich nicht und habe keine Lust auf so ein Niveau sinken zu müssen.
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@roo22
Das ist ja wunderbar. Das möchte ich auch nicht. Dann schreib deine Meinung und pauschaliere nicht. Hier geht es nicht nur um deine Erfahrung, sondern um eine Kollegin, die eine Menge Geld verlieren kann.
Schreib deine Erfahrung, aber nicht, dass das was ich schreibe nicht stimmt, ohne den rechtlichen Hintergrund zu wissen.
Die Kollegin, die deinen Vater behandelt, hat bisher Glück gehabt und das wünsche ich ihr weiterhin. Stell dir mal die Abzüge bei der nächsten Prüfung vor. Ich möchte dann nicht in ihrer Haut stecken. Bei uns wird schon lange stark geprüft und die Unwissenheit hilft einem dann auch nicht weiter. Das Geld ist pfutsch und das Recht ist auf der Seite der Kasse.
Das das sogar bis zwei Jahre rückwirkend geschehen darf, das war mir auch nicht bekannt. Drücken wir der Kollegin die Daumen.
Jetzt bin ich fast froh, dass bei uns so streng geprüft wird.
Grüße von
Maria2
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Zitat: Hallo Velina1!
1. Ich lasse mir die Verordnung genehmigen, da die Verordnung nicht nach Heilmittelkatalog konform ist. 2. Es werden für jede Einheit, d. h. zwei mal das Datum eingetragen und unterschrieben.
Es sind also nur 5 mal, wo der Pat. zu dir kommt.
Grüße von
Maria2
Hallo Maria2, das mit den 5 Einheiten pro 10er Rezept sehe ich genauso und ist natürlich auch so richtig. Kannst du mir bitte den Hintergrund erklären, warum du die VO genehmigen läßt? Denn meines Wissens benötigt man dafür keine Genehmigung der Kasse. Vielen Dank im Voraus
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Hallo nitl, dies wurde so empfohlen (ich meine bei physio.de) und so habe ich es gemacht und bisher gut damit gefahren. Mir ist es lieber, wenn die Kasse mir schreibt, dass sie es nicht genehmigen müssen, aber bei Rechnungskürzung habe ich was in den Händen. Zitat:in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen. Aber du hast schon recht, denn die Verordnung mit einer zehner Verordnung ist Heilmittelkatalog konform und sollte auch ohne Genehmigung funktionieren, jedoch nur mit Begründung. Sorry. Aber macht eure eigenen Erfahrungen. Ich gehe inzwischen den sicheren Weg. z. B. Was bringt mir eine Verordnung, die nicht begründet ist? Ich kann die Verordnung wieder mitgeben. Ich kann selber zum Arzt rennen oder ich faxe die Verordnung zur Kasse und bitte um Genehmigung. Grüße von Maria2
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Zitat: Hallo Velina1!
1. Ich lasse mir die Verordnung genehmigen, da die Verordnung nicht nach Heilmittelkatalog konform ist. 2. Es werden für jede Einheit, d. h. zwei mal das Datum eingetragen und unterschrieben.
Es sind also nur 5 mal, wo der Pat. zu dir kommt.
Grüße von
Maria2
-------------------------- Hallo, Marias Beitrag stimmt, und was die Genehmigung anbelangt, ist ja bundeslandabhängig. Ein Hallo in die Runde nach langer EM-Abwesenheit und Grüße von Masterli
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Zitat:Also, hier nochmal ganz offiziell für ganz Deutschland: Linksiehe Doppelbehandlungen Seite 2 Grüße von Maria2 Ich kann nur bestätigen was Maria geschrieben hat. Der Link ist ein sehr wichtiger Hinweis. Eine Genehmigung muß nur sein, wenn es eine VO a.d.R. ist. Brrrr ist das jetzt nass und kalt MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441
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Bei unterschiedlichen Indikationen mit jeweils gleicher Frequenz muss für jede idikationsspezifische TE unterschrieben werden. Die TEs könnten auch zu zwei verschiedenen Terminen stattfinden, würde also 10x Kommen bedeuten. Anders bei Doppel-TE zu einer bestimmten Indikation. Das bedeutet 5x Kommen, 2x 45(30) Minuten TE, einmal unterschreiben. So müsste es in dem von Dir geschilderten Fall sein.
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