Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172
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Ich bin schlimm wütend, ich habe mich auf einer VO verschrieben, habe statt motorisch-funktionell die VO mit sensomotorisch..... ausgefüllt und demensprechend auch den Betrag, mit Hausbesuch usw.. Die KK hat nun entschieden das die VO ungültig ist und einbehalten wird. Es ist doch offensichtlich das ich mich verschrieben habe, es wäre ja total unsinnig wenn ich so betrügen wollte, das käme ja sowieso raus. Die behalten die VO einfach ein, wollen gar nichts zahlen und fertig ist die Sache. Ich leg natürlich Widerspruch ein. So, mal nen bischenDampf abgelassen. termie
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Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562
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klar da wäre ich auch wütend, die KK müssen das aber machen, da sitzen nette Leute an ihren bürotischen, die ihren Job machen und die aufgabe haben, so wenig wir möglich geld auszugeben und so viel wie möglich einzunehmen, sonst bekommen sie mehr als druck von oben...ich würde den job nicht aushalten können....
C.
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Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 823
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Es liegt alleine bei dir de VO richtig auszufüllen. Immer nachschauen..... Wenn du die erste Einheit falsch einträgst, und dann änderst, ist es ja nicht schlimm.. kann passieren. Aber komplett falsch ausfüllen und sich dann beschweren ?!?!? hm.... weiß nicht was ich davon halten soll? Schließlich könne die Kassen nicht noch auf deine Arbeit aufpassen, oder? Hat aber ein Lerneffekt... beim nächste mal schauste genauer hin...  ganz sicher.!!! ____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 560
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Die KK könnte dir durchaus Betrugsabsichten unterstellen. Auch wenn der Versuch "unsinnig" erscheinen mag. Anscheinend hast du ja selbst nicht gemerkt, dass du dich verschrieben hast. Demnach wäre es ja auch möglich, dass du gehofft hast, die KK bemerkt das gar nicht. Vielleicht hat sie es bei anderen Verordnungen von dir bislang auch nicht gemerkt? Wohlmöglich überprüfen die jetzt auch erst mal gaaanz genau, was da in der Vergangenheit von dir einging...?
Andere Sichtweise: Du berechnest eine Leistung, die gar nicht verordnet wurde. Selbst wenn die nicht verordnete Leistung höherwertig und teurer ist. Wenn man nun annimmt, dass du versehentlich diese höherwertige Leistung erbracht hast, dann hast du die andere, günstigere aber inhaltlich ja ganz andere Leistung eben nicht erbracht. Ergo besteht auch kein Anspruch auf Vergütung.
SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
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Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944
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Hallo termie, versuch doch mal in der Arztpraxis ein Duplikat dieser Verordnung zu bekommen, mach den ganzen Schreibkram noch mal, aber diesemal richtig und reiche es ein... telefoniere mit der Sachbearbeiterin...der KK viel Glück Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen." John Locke
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Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172
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Hallo Biene, hab ich auch schon dran gedacht, mal sehen wie ich es am besten mache. hallo Svenni, ich hab ein Programm welches das jeweilig, natürlich von mir eingegebene Heilmittel, auf die VO druckt, ich hab mich nicht zehn mal verschrieben, sondern einfach einmal falsch eingegeben. Danke für die Antworten. Gruß termie
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Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 97
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Hallo ihr, wie ist das eigentlich bei VO "6 x Ergo"? Rechnet ihr da mot-fu oder sens-perz ab? Bis jetzt hat die AOK nichts zu beanstanden gehabt...
kachna
"Teile dein Wissen, so erlangst du Unsterblichkeit" - aus den Lebensregeln des Dalai Lama
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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Geändert am 20.03.2010 15:26:00
Zitat: Hallo ihr, wie ist das eigentlich bei VO "6 x Ergo"? Rechnet ihr da mot-fu oder sens-perz ab? Bis jetzt hat die AOK nichts zu beanstanden gehabt...
ooops--- das ist doch nicht uns überlassen, was wir abrechnen... was du beschreibst, darfs in der form überhaupt nicht geben: die benennung eines vorrangiges heilmittels (sens-perz/mofu/psych-funkt/ hlt o.ä ) ist _zwingender_ bestandteil einer _gültigen_ verordnung (rahmenverträge) da hattest du bisher ganz viel glück, im prinzip waren die VO ungültig gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw) ....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!
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Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944
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Wenn nur Ergotherapie drauf steht, bekomme ich es gar nicht abgerechnet... Dann laufe ich in die Arztpraxis und lasse es präzisieren... Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen." John Locke
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