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In der Beilage DVE-Aktuell wurde schon öfters darauf hingewiesen, selbst in der letzten Ausgabe zu dem Thema "Rechnungskürzungen bei der AOK Hessen" bezüglich der Position Funktionsanalyse.
(rk) In der DVE-Geschäftsstelle häufen sich seit Beginn des Jahres die Beschwerden über die AOK Hessen. Diese setzt zusätzliche Prüfkriterien an, was in erster Linie die Abrechnung der Funktionsanalyse bei der Neuaufnahme eines Patienten betrifft. Den Praxen wird unangekündigt mit dem Hinweis die Rechnung gekürzt, dass der Patient diese Leistung ebenfalls (wie eine Therapie-Einheit) hätte bestätigen müssen. Aus Sicht des DVE besteht für ein solches Vorgehen keine vertragliche Grundlage, da es sich bei der ergotherapeutischen Funktionsanalyse nicht um eine Behandlungsleistung im engeren Sinne handelt. Hiermit soll der erhöhte Aufwand abgefangen werden, der zu Beginn einer Therapie im Rahmen der ersten Behandlungsserie anfällt. Die Leistung erfolgt zu großen Teilen ohne den Patienten, wird deshalb auch pauschal vergütet und kann vom Patienten nicht nachvollzogen werden. Wir haben daher die AOK Hessen aufgefordert, zur bisherigen Abrechnungspraxis zurückzukehren. Keinesfalls ist es aus unserer Sicht hinzunehmen, dass ohne Ankündigung einseitig neue vertragliche Tatsachen geschaffen werden. Allerdings bleibt die AOK Hessen bislang bei ihrer Auffassung, dass alle abgegebenen Leistungen durch den Patienten quittiert werden müssen, neben der Funktionsanalyse z.B. auch der Hausbesuch. Andere Kassen wie die AOK Plus und die AOK Nord-West folgen dieser Auffassung aktuell ebenfalls. Betroffene Praxen sollten daher bei einer Rechnungskürzung gegen die Absetzung Widerspruch einlegen, die Verordnung (oder eine Kopie) neu einreichen und die einbehaltene Vergütung einfordern.
(aus DVE-Aktuell 02/2011)
(yg/rk) Viele Praxisinhaber/innen haben in den vergangenen Wochen unangenehme Post von der Abrechnungsstelle Interforum bekommen. Interforum rechnet seit August 2010 für die Techniker Krankenkasse ab (bislang war es Medent). Grund der Schreiben: Nicht der Patient selbst, sondern eine andere Person hat die Behandlungen quittiert und die Verordnungen werden zurückgeschickt mit der Bitte zu vermerken, wer unterschrieben hat. Eine ausdrückliche Grundlage für diese Anforderung besteht im Rahmenvertrag mit den Ersatzkassen (vdek) nicht, lediglich folgender Hinweis: Die empfangene Leistung ist vom „Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen“. Keinesfalls dürfen daher die behandelnden Therapeuten selbst die Behandlungseinheit quittieren, auch nicht, wenn dies vorher mit dem Patienten oder dessen Bezugsperson besprochen wurde! Der DVE rät: Notieren Sie grundsätzlich bei allen Verordnungen, die nicht der Patient persönlich unterschreibt, wer hier zeichnet. Der Vermerk „Unterschrift durch Pflegepersonal“ oder „Ehefrau hat unterschrieben“ ist ausreichend. Nach Auskunft von Interforum kann dies ganz oben am Anfang der Unterschriftenliste notiert werden.
(aus DVE-Aktuell 01/2011)
Es lohnt sich schon als Mitglied die Zeitung und die Beilagen zu lesen oder sich auf der Verbandsseite zu informieren. Über die Richtigkeit der oben eingefügten Artikel könnt ihr euch selbst auf der Verbandsseite überzeugen. (Haftung und Garantie über den Inhalt der eingefügten Kopien übernehme ich nicht. - möchte ja nicht meinen nicht vorhandenen Doktortitel verlieren.)
MfG falladar
"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
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