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Abrechnung BKK/AOK

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28. Februar 2011 00:10 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Da anscheinend DVE Mitglieder (so erging es einer Freundin) diese Informationen nicht erhalten haben, hier die Informationen vom BED in kurzer Zusammenfassung:

1. BKK`s haben angekündigt, ab dem 1.4.11 Verordnungen ohne Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalls die Abrechnung nicht mehr zu begleichen.

2. Die AOK verlangt detaillierte Eintragung auf Verordnungsrückseite, also z. B. SMP und HB, oder SMP und FAA usw.

Dies ist uns allen eigentlich bekannt, aber ...... sicher ist sicher.





Grüße von

Maria2

28. Februar 2011 08:19 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Geändert am 28.02.2011 08:21:00
Lieben Dank Maria,
für die Infos, ich wußte das mit den BKK´s z.B. nicht.
Ich habe mich aber immer selbst gekümmert, aber sicher ist sicher ...

L.G. Masterli


Mieux vaut prévenir que guérir
(frz. Sprichwort)

M.G. Masterli 207CC-RCZ
28. Februar 2011 08:26 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 28.02.2011 08:28:00
Zitat:

Lieben Dank Maria,
für die Infos, ich wußte das mit den BKK´s z.B. nicht.
Ich habe mich aber immer selbst gekümmert, aber sicher ist sicher ...

L.G. Masterli


Mieux vaut prévenir que guérir
(frz. Sprichwort)

M.G. Masterli 207CC-RCZ

Hallo Masterli,
das mit der Begründung bei VadR ist seit Einführung der HMR ein fester Bestandteil auf der VO.
Das da jetzt die BKK´s noch einmal darauf hinweisen ist doch ein "gnädiger Akt"
Dies gilt gleichermaßen für das, was die AOK schreiben
Liebe Grüße aus HH
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
28. Februar 2011 10:12 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

In der Beilage DVE-Aktuell wurde schon öfters darauf hingewiesen, selbst in der letzten Ausgabe zu dem Thema "Rechnungskürzungen bei der AOK Hessen" bezüglich der Position Funktionsanalyse.

(rk) In der DVE-Geschäftsstelle häufen sich seit Beginn des Jahres
die Beschwerden über die AOK Hessen. Diese setzt zusätzliche
Prüfkriterien an, was in erster Linie die Abrechnung der Funktionsanalyse bei der Neuaufnahme eines Patienten betrifft. Den Praxen wird unangekündigt mit dem Hinweis die Rechnung gekürzt, dass der Patient diese Leistung ebenfalls (wie eine Therapie-Einheit) hätte bestätigen müssen. Aus Sicht des DVE besteht für ein solches Vorgehen keine vertragliche Grundlage, da es sich bei der ergotherapeutischen Funktionsanalyse nicht um eine Behandlungsleistung im engeren Sinne handelt. Hiermit soll der erhöhte
Aufwand abgefangen werden, der zu Beginn einer Therapie im
Rahmen der ersten Behandlungsserie anfällt. Die Leistung erfolgt zu
großen Teilen ohne den Patienten, wird deshalb auch pauschal vergütet
und kann vom Patienten nicht nachvollzogen werden. Wir haben daher die AOK Hessen aufgefordert, zur bisherigen Abrechnungspraxis
zurückzukehren. Keinesfalls ist es aus unserer Sicht hinzunehmen, dass ohne Ankündigung einseitig neue vertragliche Tatsachen geschaffen werden. Allerdings bleibt die AOK Hessen bislang bei ihrer Auffassung, dass alle abgegebenen Leistungen durch den Patienten quittiert werden müssen, neben der Funktionsanalyse z.B. auch der Hausbesuch. Andere Kassen wie die AOK Plus und die AOK Nord-West folgen dieser Auffassung aktuell ebenfalls. Betroffene Praxen sollten daher bei einer Rechnungskürzung gegen die Absetzung Widerspruch einlegen, die Verordnung (oder eine Kopie)
neu einreichen und die einbehaltene Vergütung einfordern.

(aus DVE-Aktuell 02/2011)

(yg/rk) Viele Praxisinhaber/innen haben in den vergangenen Wochen
unangenehme Post von der Abrechnungsstelle Interforum bekommen. Interforum rechnet seit August 2010 für die Techniker Krankenkasse ab (bislang war es Medent). Grund der Schreiben: Nicht der Patient selbst, sondern eine andere Person hat die Behandlungen
quittiert und die Verordnungen werden zurückgeschickt mit der Bitte zu vermerken, wer unterschrieben hat. Eine ausdrückliche Grundlage für
diese Anforderung besteht im Rahmenvertrag mit den Ersatzkassen
(vdek) nicht, lediglich folgender Hinweis: Die empfangene Leistung
ist vom „Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen
Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf
dem Verordnungsblatt zu bestätigen“. Keinesfalls dürfen daher die
behandelnden Therapeuten selbst die Behandlungseinheit quittieren,
auch nicht, wenn dies vorher mit dem Patienten oder dessen Bezugsperson besprochen wurde! Der DVE rät: Notieren Sie grundsätzlich bei allen Verordnungen, die nicht der Patient persönlich
unterschreibt, wer hier zeichnet. Der Vermerk „Unterschrift durch
Pflegepersonal“ oder „Ehefrau hat unterschrieben“ ist ausreichend.
Nach Auskunft von Interforum kann dies ganz oben am Anfang der
Unterschriftenliste notiert werden.

(aus DVE-Aktuell 01/2011)

Es lohnt sich schon als Mitglied die Zeitung und die Beilagen zu lesen oder sich auf der Verbandsseite zu informieren. Über die Richtigkeit der oben eingefügten Artikel könnt ihr euch selbst auf der Verbandsseite überzeugen. (Haftung und Garantie über den Inhalt der eingefügten Kopien übernehme ich nicht. - möchte ja nicht meinen nicht vorhandenen Doktortitel verlieren.)

MfG falladar

"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
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