Der BKK-BV vermeldet heute das Prozedere für die zum 31.12.2011 sich auflösende BKK für Heilberufe. Für uns ist das Prozedere folgendermaßen beschrieben: Zitat:4. Es wurden vor der Schließung der Kasse Heilmittel (wie Massagen oder Krankengymnastik) verordnet. Die Behandlungen sind erst nach Kassenschließung beendet. Wohin ist die Rechnung zu senden? In solchen Fällen erfragen Sie bitte bei dem Versicherten, welche Krankenkasse ab dem 01.01.2012 Leistungsträger ist. Da eine Teilung der Rechnung problemlos möglich ist, sollte eine Abrechnung der bis zum 31.12.2011 erbrachten Leistungen mit der BKK für Heilberufe erfolgen und die von später erbrachten Leistungen mit der neuen Krankenkasse. Wenn der neue Leistungsträger nicht geklärt werden kann oder noch nicht feststeht, schicken Sie die Rechnungen bitte über das Abrechnungszentrum an die „BKK für Heilberufe in Abwicklung“. Es wird dann geklärt, wer die ab 01.01.2012 zuständige Krankenkasse ist und wer die Rechnung zu bezahlen hat." Quelle: Presse-Rundmail des BKK-BV die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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