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Insolvenz BKK Heilberufe

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2. November 2011 12:07 # 1
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Der BKK-BV vermeldet heute das Prozedere für die zum 31.12.2011 sich auflösende BKK für Heilberufe. Für uns ist das Prozedere folgendermaßen beschrieben:

Zitat:
4. Es wurden vor der Schließung der Kasse Heilmittel (wie Massagen oder Krankengymnastik)
verordnet. Die Behandlungen sind erst nach Kassenschließung
beendet. Wohin ist die Rechnung zu senden?
In solchen Fällen erfragen Sie bitte bei dem Versicherten, welche Krankenkasse ab
dem 01.01.2012 Leistungsträger ist. Da eine Teilung der Rechnung problemlos möglich
ist, sollte eine Abrechnung der bis zum 31.12.2011 erbrachten Leistungen mit der
BKK für Heilberufe erfolgen und die von später erbrachten Leistungen mit der neuen
Krankenkasse.
Wenn der neue Leistungsträger nicht geklärt werden kann oder noch nicht feststeht,
schicken Sie die Rechnungen bitte über das Abrechnungszentrum an die „BKK für
Heilberufe in Abwicklung“. Es wird dann geklärt, wer die ab 01.01.2012 zuständige
Krankenkasse ist und wer die Rechnung zu bezahlen hat."

Quelle: Presse-Rundmail des BKK-BV


die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
2. November 2011 21:39 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Herzlichen Dank für die Info.

Grüße von

Maria2

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