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Hallo,
ich hätte noch FRagen zu den neuen Heilmittelrichtliniern. Ich habe mir die gut durchgelesen, bin mir aber noch unsicher. Ich habe einen Patienten, der ist bei zwei verschiedenen Rheumatologen in Behandlung. Er hat von dem einen Arzt eine Erstverordnung bekommen, 20 Einheiten. Dann war er beim anderen Arzt hat dort auch eine Erstverordnung über 6 Einheiten bekommen. Auf der Verordnung mit den 10 Einheiten steht SB51 Polyarthritis vom 5.7 Auf dem 2 Rezept mit den 6 Verordnungen vom anderen Arzt steht SB 5 Arthritis und as Rezept ist vom 8.6. Darf das überhaupt? Beide Ärzte würden noch Folgerezepte im Wechsel austellen. Wäre nett wenn mir dazu jemand was sagen könnte. Vielen lieben Dank. Allen ein schönes Wochenende.
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