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Rezepte - neue HMR

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25. November 2011 18:01 # 1
Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 99

Hallo,

ich hätte noch FRagen zu den neuen Heilmittelrichtliniern. Ich habe mir die gut durchgelesen, bin mir aber noch unsicher.
Ich habe einen Patienten, der ist bei zwei verschiedenen Rheumatologen in Behandlung.
Er hat von dem einen Arzt eine Erstverordnung bekommen, 20 Einheiten. Dann war er beim anderen Arzt hat dort auch eine Erstverordnung über 6 Einheiten bekommen.
Auf der Verordnung mit den 10 Einheiten steht SB51 Polyarthritis vom 5.7
Auf dem 2 Rezept mit den 6 Verordnungen vom anderen Arzt steht SB 5 Arthritis und as Rezept ist vom 8.6.
Darf das überhaupt?
Beide Ärzte würden noch Folgerezepte im Wechsel austellen.
Wäre nett wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
Vielen lieben Dank.
Allen ein schönes Wochenende.


25. November 2011 20:07 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 25.11.2011 20:10:00
Heute ist der 25.11. !!!!!!!!!!!!!!!!!! Keine Verordnung ist mehr gültig.
SB5 Höchstverordnungsmenge 20 Einheiten.
Ach ja und die neue Heilmittelrichtlinien gelten ab dem 1.7.11!!!??????????????
Grüße von

Maria2

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