Zitat:
Der Gesetzgeber räumt künftig "Vertretern stellungnahmeberechtigter Organisationen" in der Regel das Recht ein, an den Beratungen der Unterausschüsse teilzunehmen und sich dort gegebenenfalls zu äußern.
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Neues beim GBA

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29. Dezember 2011 16:58 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 29.12.2011 17:26:00
Zitat:
Der Gesetzgeber räumt künftig "Vertretern stellungnahmeberechtigter Organisationen" in der Regel das Recht ein, an den Beratungen der Unterausschüsse teilzunehmen und sich dort gegebenenfalls zu äußern.

Sind damit wohl unsere Verbände gemeint?
Ich finde dazu leider keine Definition. Im SGB V § 91 ??? oder SGB V § 137 a ??? oder § 92 Abs. 6.4???

Hier der Artikel aus der Ärztezeitung: "Der GBA an einem Wendepunkt" Link

Grüße von

Maria2

29. Dezember 2011 19:30 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo Maria2,

damit sind nicht die einzelnen Berufsverbände gemeint.
Beim GBA ist die BHV eine stellungnahmeberechtigte Organisation,
also die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.v."
Der DVE ist als Ergo-Verband Mitglied der BHV.
Bei jeder Anfrage der GBA an die BHV, zu einem aktuellen
Thema Stellung zu nehmen, ist also eine schnelle Absprache unter
den Mitgliedern notwendig... Damit eine gemeinsame Stellungnahme
abgegeben werden kann. Nicht immer einfach, vor allem, da der GBA
immer sehrsehr enge Zeitfenster vorgibt !!

Eine Teilnahme eines BHV-Vertreters in den Unterausschüssen des GBA bedeutet
auf jeden Fall eine enorme Verbesserung !!

Für Infos über die BHV: www.bhv-heilmittelverbände.de

LG, chipchap

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