Geändert am 22.01.2012 17:24:00
moin
so, wie es sich liest, ist die kasse dummerweise im recht...
ob die tatsache, daß "falsche" VO ausschließlich den therapeuten angelastet werden(dürfen), rechtmäßig ist,läßt sich durchaus bezweifeln...
erfahrungen von anderen mit absetzungen oder kürzungen findest du hier immer wieder.. (suchfunktion?)
da die ikk classic(wenn ich nicht irre) genehmigungspflicht hat, ist es _ein_ fehler, daß ihr nicht genehmigen lassen habt, der _zweite_ der, daß keine med. begründung draufsteht...
ihr habt also eine nicht nur unbegründete vadR-VO, sondern zusätzlich eine ungenehmigte...
leider hilft seit der aktuellen HMRL von juli 2011 auch keine nachträgliche änderung mehr , weil die verordnung dann
aus dem grunde ungültig wäre, daß die behandlung überhaupt mit "unkorrekt ausgestellter" VO begonnen wurde...
(irgendwas is ja immer...)
HMRL sinngemäß: >die behandlung darf erst begonnen werde, wenn die VO konform ist, alle änderungen müssen vor dem ersten termin mit datum, unterschrift und stempel erfolgt sein..< (§§ musst du dir in der - 2011er!!- HMRL selbst mal suchen)
und ja: sowas gehört- leider- zu unserer prüfpflicht.
alles.
evt hilft ein offenes gespräch mit der kasse noch (à la "wir machen doch alle mal fehler"

die wahrscheinlichkeit ist aber wohl eher gering bei der bündelung von "versäumnissen"
ansonsten: sei froh, daß du das so selten hast, hak die vier einheiten mofu als lehrgeld ab, und freu dich, daß es keine 10er psych-funkt verordnung war..

gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)