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Diskussionsforum

Rechnungskürzung

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22. Januar 2012 15:13 # 1
Registriert seit: 06.08.2007
Beiträge: 9

Geändert am 22.01.2012 15:15:00
Salü ,
uns dass erste mal seit Jahren passiert !
Rechnungskürzung durch eine Krankenkasse (IKK Classic) aufgrund überschreitung der Höchstverordnungsmenge (stimmt, wir haben 4 Therapieeinheiten über der Höchstverordnungsmenge behandelt)
Arzt hat motorisch - funktionell verordnet, wir haben behandelt.
Arzt hat leider keine medizinische Begründung für die Behandlung ausserhalb des Regelfalles auf die Verordnung geschrieben und wir haben nicht aufgepasst.

Ist es rechtlich einwandfrei, dass die Krankenkasse die Auszahlung kürzen kann ?
Ist es unsere Aufgabe darauf zu achten ?
Ist es möglich im nachhinein die Begrüdung mit zu teilen?

Wer hat änhliche Erfahrungen gemacht und kann uns einen Tipp geben?

Grüße v. Moh
und jedem viel Erfolg

22. Januar 2012 17:14 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 22.01.2012 17:24:00
moin
so, wie es sich liest, ist die kasse dummerweise im recht...
ob die tatsache, daß "falsche" VO ausschließlich den therapeuten angelastet werden(dürfen), rechtmäßig ist,läßt sich durchaus bezweifeln...

erfahrungen von anderen mit absetzungen oder kürzungen findest du hier immer wieder.. (suchfunktion?)


da die ikk classic(wenn ich nicht irre) genehmigungspflicht hat, ist es _ein_ fehler, daß ihr nicht genehmigen lassen habt, der _zweite_ der, daß keine med. begründung draufsteht...
ihr habt also eine nicht nur unbegründete vadR-VO, sondern zusätzlich eine ungenehmigte...

leider hilft seit der aktuellen HMRL von juli 2011 auch keine nachträgliche änderung mehr , weil die verordnung dann
aus dem grunde ungültig wäre, daß die behandlung überhaupt mit "unkorrekt ausgestellter" VO begonnen wurde...
(irgendwas is ja immer...)

HMRL sinngemäß: >die behandlung darf erst begonnen werde, wenn die VO konform ist, alle änderungen müssen vor dem ersten termin mit datum, unterschrift und stempel erfolgt sein..< (§§ musst du dir in der - 2011er!!- HMRL selbst mal suchen)

und ja: sowas gehört- leider- zu unserer prüfpflicht.
alles.

evt hilft ein offenes gespräch mit der kasse noch (à la "wir machen doch alle mal fehler" die wahrscheinlichkeit ist aber wohl eher gering bei der bündelung von "versäumnissen"

ansonsten: sei froh, daß du das so selten hast, hak die vier einheiten mofu als lehrgeld ab, und freu dich, daß es keine 10er psych-funkt verordnung war..



gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



22. Januar 2012 18:22 # 3
Registriert seit: 26.01.2003
Beiträge: 86

Hallo.

Also laut Genehmigungsverzicht vom 22.12.2011 gehört die IKKclassic zu den genehmigungsfreien Kassen (Zum 01.08.2011 Fusion mit Vereinigter IKK).
Quelle: DVE-Homepage

Sollte ich falsch liegen, bitte berichtigen

LG


23. Januar 2012 07:28 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

moin---
hab nochmal nachgesehen und du hast recht:
keine genehmigungspflicht! *ascheaufmeinhaupt*

dann nehme ich den teil zurück--- bleibt: VO"ohne medizinische begründung" und "behandlung angefangen, bevor die VO konform war"..





gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



23. Januar 2012 07:57 # 5
Registriert seit: 06.08.2007
Beiträge: 9

Geändert am 23.01.2012 07:58:00
Salü und Danke an die Antworter
Das mit dem Genehmigungsverzicht ist sehr funktional.

Moh,
der weiterhin jedem viel Erfolg wünscht

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