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Diskussionsforum

ICD-10-Code H81.1 bzw. H81.3 abrechenbar für Ergos?

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10. Oktober 2014 16:32 # 1
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 14

Geändert am 10.10.2014 16:58:00
Hallo,
ein HNO-Arzt schickt mir gerne seine Patienten mit (Lagerungs)schwindel, zentral (H81.4), peripher (H81.3)und paroxysmal (H81.1) bei Indikationsschlüssel EN2. Ich habe seit den Änderungen vom 1.7. bedenken, dass ich da mit den Kassen Schwierigkeiten bekommen könnte, da ich den Code nicht bei den Ergos in der Heilmittelverordnung finde.
Was meint ihr dazu?
Grüße
ergoir
12. Oktober 2014 14:15 # 2
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 519

Geändert am 12.10.2014 17:31:00
Hallo ergoir,

du meinst wahrscheinlich die Heilmittelrichtlinien, nicht die von dir genannte "Heilmittelverordnung".

Laut Heilmittelrichtlinien geht es unter dem Indikationsschlüssel "EN2" um "ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs". Die darauf folgenden Diagnosen sind Beispiele.
"H81=Störungen der Vestibularfunktionen" ist meines Erachtens eine Erkrankung des ZNS.

die funktionelle Einschränkung ist gegeben:
- der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
- der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung

Als Leitsymptomatik:
Einschränkung der
- Beweglichkeit und Geschicklichkeit
- Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

Als Ziele:
- Selbständigkeit in der altersentsprechenden Versorgung (An- kleiden/Hygiene)
- Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit und der Geschicklichkeit
- Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
- Erlernen von Kompensationsmechanismen

Was spricht also dagegen? Ich vermute, die Liste, die du meinst, sind die Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen, dass ist ein anderes Paar Schuhe.

Gruß, ergotron
12. Oktober 2014 18:10 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

die Heilmittelverordnung ist das, was der Patient/Klient vom Arzt mitbringt, um behandelt werden zu können.

Evtl meinst du den Heilmittelkatalog?? Und da müsstest du bei den neurologischen Störungen, EN 2, gucken.
Rest siehe Ergotron...
12. Oktober 2014 18:31 # 4
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 519

Geändert am 12.10.2014 18:34:00
ähäm...na klar, ich meine natürlich auch den Heilmittelkatalog...danke saloia!::blush::
14. Oktober 2014 14:17 # 5
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 14

Hallo ihr Beiden,
danke für die schnellen Antworten. Ich habe auch den Heilmittelkatalog gemeint. Da steht unter EN2 eben nichts von H81. Aber das sind ja anscheindend auch nur "mögliche" Zuordnungen. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass ich das sehr wohl behandeln und abrechnen darf. Sicher bin ich inzwischen nur nicht, ob H81.1 und H81.3 eher unter EN4 fällt.
H81.4 ist ja sicher EN2.
Kann es da Kürzungen geben oder gar gar nicht bezahlt werden?
Grüße,
ergoir
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