Geändert am 12.10.2014 17:31:00
Hallo ergoir, du meinst wahrscheinlich die Heilmittelrichtlinien, nicht die von dir genannte "Heilmittelverordnung". Laut Heilmittelrichtlinien geht es unter dem Indikationsschlüssel "EN2" um "ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs". Die darauf folgenden Diagnosen sind Beispiele. "H81=Störungen der Vestibularfunktionen" ist meines Erachtens eine Erkrankung des ZNS. die funktionelle Einschränkung ist gegeben: - der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination - der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung Als Leitsymptomatik:Einschränkung der - Beweglichkeit und Geschicklichkeit - Selbstversorgung und Alltagsbewältigung Als Ziele:- Selbständigkeit in der altersentsprechenden Versorgung (An- kleiden/Hygiene) - Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit und der Geschicklichkeit - Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer - Erlernen von Kompensationsmechanismen Was spricht also dagegen? Ich vermute, die Liste, die du meinst, sind die Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen, dass ist ein anderes Paar Schuhe. Gruß, ergotron
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