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Arztwechsel bei gleichem Regelfall

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15. Januar 2015 20:22 # 1
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Habe es immer wieder, Diskussion bei Arztwechsel zwecks Erstverordnung. Ich hatte mal eine tolle Vorlage(verlegt), da stand es ganz eindeutig drin: Bei Arztwechsel im Regelfall ist das zweite Rezept eine FV und keine EV nur weil ein anderer Arzt das Rezept ausschreibt. Hat jemand etwas Schriftliches vorliegen.::confused::
18. Januar 2015 18:33 # 2
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Hat keiner eine Vorlage?
18. Januar 2015 20:50 # 3
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Meines Wissens ist das so nicht richtig.
Der Weg wäre, den Klienten zu sagen, dass sie dem anderen Arzt weitergeben sollen, dass bereits Ergo verordnet wurde.
Rechtlich ist es für den neuen Arzt keine VO, wäre auch fatal, denn umso schneller würde es ja in die Belastung seines eigenen Budgets gehen.
Für den neuen Arzt ist es ein neuer Regelfall. Ob er nun nach den vorherigen Information eine Folge VO ausstellt, ist ihm überlassen.

lg
http://www.therapaedia.de/publikation.html
facebook: Therapädia - Mobile Ergotherapie - Jugendhilfeträger des Landkreises Nienburg Weser und Diepholz

Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
18. Januar 2015 21:17 # 4
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Es steht eindeutig im Heilmittelkatalog, nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose eines Patienten als Folgeverordnung. Wenn dem nicht so wäre ,würde jeder Patient ständig zu einem neuen Arzt gehen und sich immer ErstVO holen- das ist nicht rechtens. Ich hatte einen Vordruck wo dies noch genauer (besonders für Arztwechsel) drin stand, finde es aber nicht. Budget hin oder her- aber wenn jedesmal eine ErstVO kommt, sagt die Kasse auch irgendwann nein.
19. Januar 2015 14:32 # 5
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / AnnaMax hat geschrieben:
Es steht eindeutig im Heilmittelkatalog, nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose eines Patienten als Folgeverordnung. Wenn dem nicht so wäre ,würde jeder Patient ständig zu einem neuen Arzt gehen und sich immer ErstVO holen- das ist nicht rechtens. Ich hatte einen Vordruck wo dies noch genauer (besonders für Arztwechsel) drin stand, finde es aber nicht. Budget hin oder her- aber wenn jedesmal eine ErstVO kommt, sagt die Kasse auch irgendwann nein.




Stimmt, das steht so im Heilmittelkatalog drin
ABER - für den neuen Arzt ist es KEINE VO sondern eine Erst VO und DU darfst dem neuen Arzt das nicht sagen, da du Schweigepflicht hast. Das sollte der Klient tun. Tut er das nicht - wozu es keinerlei Verfplichtung gibt, ist es definitiv eine Erst - VO.
Wenn du weißt, dass das Ausstellen des neuen Arztes als Erst VO nicht rechtens ist, hätte ich bitte gern die Quelle dafür - danke
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Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
19. Januar 2015 17:33 # 6
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Es ist definitiv eine FolgeVO, da nur eine neue Diagnose oder eine Unterbrechung von mehr als 12 Wochen einen neuen RF auslöst. Demzufolge hat AnnaMax recht!

Weigert sich der neue Arzt hier eine Folge VO auszustellen, würde ich einfach bei der Kasse anrufen und den Fall schildern. Dann auf der Rückseite ne kurze Telefonnotiz, dass das Rezept so akzeptiert wird und fertig.

Viele Grüße
19. Januar 2015 18:36 # 7
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Ihr habt alle Recht. ::thumbup::

Die KV`en sehen es aber anders und empfehlen die Erstverordnung.
http://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=738
Seite 11
http://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mitglieder/Publikationen/Magazin_KV_Praxis/2013/KVRLP_KVKompakt_Juni_2013.pdf
Grüße von

Maria2


19. Januar 2015 21:18 # 8
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Also meine Patientin hat von Anfang an dem Arzt gesagt, dass sie schon eine VO hatte und eine FolgeVO benötigt-also nix Schweigepflichtverletzung. Heute habe ich mit dem Arzt ein längeres Telefonat gehabt und er hat jetzt die VO geändert.
Wir hatten mit der KV schon Probleme, zwecks bei neuem Arzt eine ErstVO. Danke für eure Antworten.
20. Januar 2015 09:39 # 9
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Hey Maria2,

erstens ist diese Quelle fast 2 Jahre alt und zweitens ausschließlich für das Bundesland Rheinland -Pfalz (wenn ich das richtig deute). Nichtsdestotrotz gild in erster Linie neue Diagnose - neuer Regelfall und nicht neuer Arzt - neuer Regelfall (so wie im Text beschrieben).

Ruft einfach eure individuelle Kasse an und lasst es euch bestätigen, Name des Telefonpartners drunter und fertig. Ist zwar immer etwas Aufand aber die 3 Minuten hat man auch noch. ::thumbup::

Viele Grüße
20. Januar 2015 13:46 # 10
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

::smile::
Wie alt ist wohl der Heilmittelkatalog???
Du kannst Dir alle KV´en ansehen, die Info ist immer gleich. Sie Mitteilung BED.

Es wird nur wieder deutlich, dass wir der Rammbock sind. Manche Ärzte verweigern aufgrund dessen die Folgeverordnung.
Grüße von

Maria2


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