heyoheka
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe und freue mich, wenn jemand diese bieten kann. Ich habe seit 8 Jahren eine Ergopraxis und überlege, mich örtlich zu erweitern. An der Hand habe ich einen Arzt, der mir angeboten hat, die Praxisräume seiner Frau (Heilpraktikerin) mit nutzen zu können. Ist so eine Kombination zulassungsfähig bei den Krankenkassen? Wäre es eine Praxisgemeinschaft oder eine interdisziplinäre Praxis? Oder gar nichts von beiden? Meine Recherche im Netz ergab leider nichts und die KK`s haben dazu auch keine explizite Stellungnahme. Auf Eure Antworten bin ich gespannt und wünsche allen ein schönes Wochenende!
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Registriert seit: 21.08.2002
Beiträge: 1
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Hallo,
ich war gerade auf der Suche zur gleichen Frage... Ich sehe leider keine Antwort, aber hast du vielleicht doch eine Antwort zu diesem Thema heraus bekommen?
Sylvia
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 25
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Hallo,
mein Mann macht sich gerade als Heilpraktiker mit einem Physiotherapeuten (nur Privat, keine Kasse) selbständig. Beiden haben nun nebeneinander liegende Räumlichkeiten angemietet und führen zwei separate Praxen (auch räumlich klar getrennt), da das Gesundheitsamt darauf bestand. Diese gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume könnte dabei weniger für dich ein Problem sein als für die Heilpraktikerin, da für Heilpraktiker die Vorschriften zur gemeinschaftlichen Niederlassung mit Ärzten oder anderen Therapeuten sehr streng sind. Mich wundert daher schon die Anfrage der Heilpraktikerin, bzw. des Ehemanns.
LG
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uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78
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frag bei der RVO oder VDEK nach die sind gut zu erreichen und falls sie mal keine antwort zu hand haben ,rufen sie dich später zurück
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Registriert seit: 29.11.2006
Bundesland: Hessen Beiträge: 35
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Hallo, das ist leider standrechtlich nicht möglich im Rahmen der Kassenzulassung. Privatpraxis sollte kein Problem sei. Mit freundlichen Grüßen Thomas
REHA Point Ergotherapie und Neurofeedback Kassel und Vellmar
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Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25
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Hallo,
das ist im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten leider nicht zulässig, außer man würde frühs die HP-Leistung und nachmittags die Ergotherapie (also klar getrennt) anbieten. Falls die Kassen etwas anderes herausbekommen, kostet es schnell die Zulassung, von daher besser keine Experimente ... Viel Glück und Erfolg weiterhin
LG
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