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Praxiszulassung Räume

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23. Februar 2016 19:53 # 1
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 412

Hallo,
Ich habe eine Frage zu den Zulassungsbedingungen einer Praxis. Wir werden in Laufe dieses Jahres umziehen... Da es ein Neubau ist haben wir die Chance die Räume selbst einzuteilen. Nun habe ich mich wegen den Zulassungsbedingungen schlau gemacht, es sind nur ein paar Fragen aufgekommen.

Es heißt ja mindestens 30qm Therapiefläche
+12qm Räume pro weiteren Mitarbeiter

Wäre es hier nun möglich einen 30qm zu haben (für den Motorikraum wäre dies ja durchaus eine gute Größe)
und zusätzlich 4 Räume mit jeweils 12qm Größe? (bei 4 Mitarbeitern)

Können die 30qm auch mit in andere Räume aufgeteilt werden?
Heißt z..B. der Motorikraum wird nur 25qm groß oder müssen diese 30qm auch in 1-2 einzelnen Räumen verteilt werden?
und es gibt 3 Räume mit 12 qm und einen z.B. mit 20qm. (weiterhin 4 Mitarbeiter)

Es heißt ja pro Mitarbeiter wird ein weiterer Raum mit 12qm benötigt. Gilt dies nur für Vollzeitstellen, oder geht es wirklich um jeden einzelnen Mitarbeiter? Beispiel wenn 2 Leute nur auf 20 Stunden arbeiten. Gelten diese beiden auch beide als einzelne Mitarbeiter die einen eigenen Raum brauchen? (letzendlich sind von unseren 5 Personen max. 3 gleichzeitig in der Praxis (und das eigentlich auch nur ganz selten, meistens ist eigentlich nur einer da) Da wir viele Hausbesuche haben. Gibt es da noch Regelungen für?

Vielen Dank für eure Antworten
23. Februar 2016 20:30 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Geändert am 23.02.2016 20:32:00
... wenn du mehr MA als Therapieräume hast, dann must du eine Art Stunden-/Schichtplan für deine MA aufstellen, so dass es zu keiner Zeit unzulässige Überschneidungen gibt. In den Physiotherapiepraxen ist dies ganz normal. Papier ist geduldig und du must dies nur einmal für deine Zulassung einreichen. Falls sich deine Mitarbeiterstruktur zulassungsrelevant ändert, ist der Schichtplan neu an die Gegebenheiten anzupassen mit zur Zulassungsänderung einzureichen. Die Arbeitszeiten im Schichtplan, die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten und deine Öffnungszeiten müssen übereinstimmen. Es spielt dabei keine Rolle ob die MA Therapien in der Praxis oder als HB durchführen. Alle Zeiten sind so zu planen, als wenn alle MA nur in der Praxis arbeiten würden. Die 30 qm Therapiefläche gelten für einen MA wenn diese nur einen Raum beinhalten. Du kannst aus den 30 qm auch 2 Räume machen.

MfG falladar
24. Februar 2016 18:32 # 3
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 412

Hmm gut das mit den Schichtplänen wäre viel zu kompliziert und sicher nicht umsetzbar bei uns, würde HB dazu gehören schon aber so arbeiten wir ja schon zeitlich gleichzeitig.
Naja gut kann man schon mal nix machen.
Bei deinem letzten Satz bin ich mir nicht ganz sicher ob ich ihn richtig verstanden habe.
Heißt wenn ich die 30qm aufteile würde dies auch für zwei Mitarbeiter zählen? oder ist 30qm eben für den Praxisleiter als Maß zu nehmen und auch wenn es zwei Räume wären, würde man 4 weitere brauchen (bei 4 Mitarbeitern) Oder würde man dann eben nur 3 weitere brauchen weil ja insgesamt für jeden Therapeuten ein Raum zu Verfügung stehen würde.
Beziehungsweise könnte man eben den einen kleiner und dafür einen anderen größer machen, damit sich das ausgleicht
Rechenbeispiel:
1x 25qm
2x 12qm
1x 16qm
1x 18qm

Wäre das so möglich für Chef+ 4 Mitarbeiter?
Da man ja so auf die 5 Räume kommt und auch auf die gesamte qm Zahl?
24. Februar 2016 21:05 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

.... du kannst auch alle Therapieräume mit nur 12 qm ansetzen. Die Mindesttherapiefläche für die kleinst mögliche Praxisgröße muß insgesamt muß 30 qm betragen. Du mußt jedoch keinen 30 qm großen Therapieraum vorhalten. Wie du die 30 qm Mindestgröße aufteilst, ist dabei dir überlassen. Dein Aufteilungsvorschlag ist auch zulässig.

Ich hab dich so verstanden, dass du deine Wände doch setzen kannst wie du willst. Du kennst deine Therapieschwerpunkte und kannst danach deine Räume aufteilen. Evtl. benötigst du noch eine Nutzungsänderung beim Bauamt bevor du mit dem Umbau beginnen kannst. Da mußt du deinen Vermieter fragen wofür die Flächen zugelassen sind.

Es dürfen keine Durchgangsräume entstehen. Jeder Therapieraum muß separat begehbar sein. Die Beleuchtungs- und Belüftungsvorschriften sind auch einzuhalten. Je nach Bauamt müssen die Zugänge und WC evtl. behindertengerecht ausgelegt werden. Ein wirkliches Behinderten-WC ist oft nicht notwendig.

Die Planung kann kompliziert werden. Viel Geduld und Spaß bei der Umsetzung.

MfG falladar
25. Februar 2016 07:05 # 5
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 412

Oke gut dann habe ich das richtig verstanden =)
Ja wir haben gerade nur nen Bauplan also den Grundriss darin sind allerdings schon WCs und ne Küche enthalten, was die Sache etwas komplizierter macht, eben weil man alle Zimmer durch den Flur erreichen muss.
Aber danke, dann kann ich versuchen einiges auszutüfteln
25. Februar 2016 15:30 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... du kannst aber auch, wenn es passt, einen zentralen Raum im Zentrum der Praxis anlegen. Hier kann die Anmeldung, Wartebereich und Materiallager untergebracht werden. Von diesem Ort geht es ringsherum in die einzelnen Behandlungsbereiche. Wenn du zwei Räume duch z.B. eine stabile Faltwand (siehe z.B. www.schindler-faltwaende.de) trennst, kannst du diese Räume bei Bedarf auch als einen großen Therapieraum nutzen. Für Infoveranstaltungen oder Gruppenangebote ist dies auch von Vorteil. Wichtig dabei ist der separate Zugang zu den einzelnen Behandlungsräumen auch bei geschlossener Falttür. Für die Zulassung zählen die Räume dann getrennt. Wenn du Verbindungstüren zwischen den Behandlungsräumen einbaust, dann begründe dies mit "Fluchtwegen bei Feuer/ect.". (Manchmal ist es besser mit der Therapiekind durch diese Türen den Behandlungsraum zu wechseln, als durch das Wartezimmer zu gehen.) Flurbreiten solltest du mit mind. 120 cm Durchgangsbreite einplanen (bei uns sind es 150 cm), damit du gut mit einem Rollstuhl oder Rollator durchkommst, und deine Wände und Tapeten halten deutlich länger.
Wenn du es schaffst, den Wartebereich in WC-nähe zu plazieren, schleichen deine Patienten nicht immer durch die gesamte Praxis.

MfG falladar
25. Februar 2016 22:05 # 7
Registriert seit: 14.06.2011
Beiträge: 1

Hallo,

habe ich richtig verstanden, dass keiner der Therapieräume ein Durchgangsraum sein darf?
Oder wäre es möglich, den Durchgang bei Bedarf durch einen Raumteiler, Paravent o. ä. zu gewährleisten?

Danke für Hinweise,
viele Grüße
26. Februar 2016 09:43 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... Durchgangsräume werden nicht als Therapieräume zugelassen. Was du mit einem Durchgangsraum sonst machst - Lager, Personalraum, Küche, ect. - ist egal. Als Therapieraum darfst du ihn nicht zulassen - wozu du ihn dann aber nach der Zulassungserteilung wirklich einsetzt, kommt vielleicht erst bei einer Praxisbegehung der KK raus, oder ein Patient beschwert sich bei seiner GKV weil er in einer "Abstellkammer behandelt wurde durch die alle paar Minuten jemand durch wollte".

MfG falladar
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