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Schulbegleitung

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15. Juli 2016 20:13 # 1
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25

Hallo ihr Lieben,

wir behandeln in unserer Praxis ein Mädchen, das nun ab dem neuen Schuljahr eine Schulbegleitung braucht. Die Eltern würden sich dies über uns -d h die behandelnde Therapeutin- wünschen.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

Was hätten wir zu tun, was die Eltern, wie erfolgt die Abrechnung (i d R wohl eher über die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes?) usw

Ich danke euch vielmals.

LG und ein schönes, vor allem friedliches Wochenende euch allen
21. Juli 2016 17:30 # 2
Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152

Geändert am 21.07.2016 17:31:00
Ich bin ein wenig verwirrt, Schulbegleitung ist kein Beruf der fachliche Voraussetzungen braucht. Es ist nicht böse den Schulbegleitungen gemeint aber das ist so als würde eine Hausbesuchspatientin meinen die braucht jemanden der Putzt und das soll der behandelnde Therapeut machen.

Außerdem ist Schulbegleitung Halbtags oder den gesamten Schultag, wie soll das ausschauen? Wirtschaftlich macht es ja auch keinen Sinn da der Verdienst ja sehr gering ist.

Edit : Ich arbeite als externer Therapeut in einer großen Förderschule und hab dort auch noch nie gehört, dass diese Position von Therapeuten belegt wird / werden kann.
28. Juli 2016 19:17 # 3
Registriert seit: 04.05.2012
Bundesland: Bayern
Beiträge: 2

Liebe Kollegen,
ich arbeite als Schulbegleitung, kann aber nur Informationen zu Bayern geben, da Schulbegleitung nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Die Eltern beantragen in Kooperation mit der Schule die Schulbegleitung beim Bezirk oder Jugendamt (diagnoseabhängig). Dort wird der Hilfebedarf des Kindes festgestellt und somit bestimmt, welche Schulbegleitung notwendig ist. Eine einfache Hilfskraft, eine pädagogische Hilfskraft oder eine Fachkraft. Dies kann sein ein Kinderpfleger, Heilerziehungspfleger, Erzieher oder Ergotherapeut. Die Schulbegleiter sind bei einem Träger angestellt. Dies kann sein Lebenshilfe, Stadtmission und einige mehr. Wobei bei Stadtmission und Lebenshilfe nach Qualifikation und Tarif bezahlt wird. In der Regel mindestens so gut, wie in einer Praxis (natürlich bezogen auf Vollzeit). Man arbeitet in Regel- oder Förderschulen und hat in den Ferien frei. Ich mache ansonsten noch Hausbesuche für eine Praxis. Für Therapeuten, die Arbeit in der Praxis gewohnt sind, ist es natürlich eine Umstellung. Für meine Lebensplanung passt es so.

P.S.: Ich habe einige Zeit überlegt, ob ich einen Beitrag leiste, weil man hier doch sehr schnell von "Kollegen" niedergemacht wird.
29. Juli 2016 15:56 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Ich selbst bin Ergotherapeutin und habe seit geraumer Zeit einen eigenen freien Jugendhilfeträger in verschiedenen Landkreisen.
Als Praxis kannst du nicht einfach diese Maßnahme übernehmen.
Zuerst ist wichtig, welche Diagnose hat das Kind?

Wichtig, da dadurch festgelegt wird, wer der Kostenträger ist Sozialamt oder Jugendamt.
Um Träger zu werden, muss man Konzepte schreiben und in die Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis treten. Das ist erstmal sehr aufwendig, da alles passen muss, auch aus Sicht des Landkreises.

Ich selbst setze sehr auf den Einsatz der Ergotherapeuten in diesem Bereich, da es die perfekte Berufsgruppe für bestimmte Kinder ist!!!!
http://www.therapaedia.de/publikation.html
facebook: Therapädia - Mobile Ergotherapie - Jugendhilfeträger des Landkreises Nienburg Weser und Diepholz

Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
29. Juli 2016 16:04 # 5
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / Invictus hat geschrieben:
Ich bin ein wenig verwirrt, Schulbegleitung ist kein Beruf der fachliche Voraussetzungen braucht. Es ist nicht böse den Schulbegleitungen gemeint aber das ist so als würde eine Hausbesuchspatientin meinen die braucht jemanden der Putzt und das soll der behandelnde Therapeut machen.

Außerdem ist Schulbegleitung Halbtags oder den gesamten Schultag, wie soll das ausschauen? Wirtschaftlich macht es ja auch keinen Sinn da der Verdienst ja sehr gering ist.

Edit : Ich arbeite als externer Therapeut in einer großen Förderschule und hab dort auch noch nie gehört, dass diese Position von Therapeuten belegt wird / werden kann.



Da muss ich dich leider korrigieren, denn das was du hier schreibst ist definitiv so nicht richtig. Ich selbst bin Ergotherapeutin und habe mich auf den Bereich der seelisch behinderten Kinder spezialisiert. Ich stelle nur Fachkräfte, bevorzugt Ergo s ein, da diese aus meiner Sicht bei diesen Kindern (Autismus, ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, Bindungsstörungen...) die besten Kompetenzen haben.
Du hast Recht, dass es kein Beruf ist, sondern ein Aufgabenbereich .
Da es bei Inklusion nicht um ruhig halten oder aufbewahren im Regelschulsystem geht, sondern um Förderung und ressourcenorientiertes Arbeiten und Verselbständigen im Schulalltag, ist es sehr wichtig, Fachleute wie Ergos in diesen Bereich einzusetzen.

Darüber habe ich auch einen Fachartikel publiziert: http://www.therapaedia.de/publikation.html

Zudem lohnt es sich wirtschaflich sehr wohl, da die Leistungssätze individuell verhandelt werden. Meine Therapeuten werden alle nach TVÖD bezahlt ::thumbup::
http://www.therapaedia.de/publikation.html
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