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Diskussionsforum

Ausgefallene Therapieeinheiten

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5. Januar 2023 06:05 # 1
Registriert seit: 10.02.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 52

Hallo zusammen,

allem wünsche ich ein gutes neues Jahr.

vor wenigen Monaten habe ich wegen Umzug eine neue Arbeitsstelle angetreten in der es die Regel gibt, wenn der Patient den Termin nicht 24 Stunden vorher absagt, muss er dies bezahlen. Bezahlt er die Ausfallrechnung nicht, geht das zu meinen Lasten. Ich bin teilzeitangestellt.

In den Beiträgen habe ich nicht wirklich etwas zu meinen Problemen gefunden. Gibt es Gesetzestexte hierzu, die Aussagen darüber machen, ob diese Vorgehensweise legitim ist.

In den bisherigen Arbeitsstellen ist es mir bisher nie so begegnet.

Wer kann mir da Hinweise geben, denn das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Viele Grüße
RR

5. Januar 2023 07:59 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1267

Hallo, ich hab da keinen gesetzestext, aber wenn du anwesend bist und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, ist es Aufgabe des Arbeitgebers dir Arbeit zu geben. Wenn er dies nicht tut, ist es sein unternehmerisches Risiko.
Dort würde ich nicht bleiben.
Zurzeit gibt es wohl überall viele Ausfälle, besonders im pädiatrischen Bereich, Krankheit und Ferien, da schränken wir, in Absprache, die Arbeitszeit schon mal ein.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
5. Januar 2023 08:38 # 3
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Rhodesian Ridge hat geschrieben:
Wer kann mir da Hinweise geben, denn das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen.
Rechnungen die nicht bezahlt werden gehören zum unternehmerischen Risiko. Es ist nicht deine Aufgabe, Rechnungen zu stellen, anzumahnen oder einzutreiben.
5. Januar 2023 08:48 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481

Zitat / Rhodesian Ridge hat geschrieben:
Hallo zusammen,

allem wünsche ich ein gutes neues Jahr.

vor wenigen Monaten habe ich wegen Umzug eine neue Arbeitsstelle angetreten in der es die Regel gibt, wenn der Patient den Termin nicht 24 Stunden vorher absagt, muss er dies bezahlen. Bezahlt er die Ausfallrechnung nicht, geht das zu meinen Lasten. Ich bin teilzeitangestellt.

In den Beiträgen habe ich nicht wirklich etwas zu meinen Problemen gefunden. Gibt es Gesetzestexte hierzu, die Aussagen darüber machen, ob diese Vorgehensweise legitim ist.

In den bisherigen Arbeitsstellen ist es mir bisher nie so begegnet.

Wer kann mir da Hinweise geben, denn das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Viele Grüße
RR
Ist diese Regelung vertraglich in deinem Arbeitsvertrag so verankert, oder ist dies eher eine mündliche Regelung bzw. eine betriebliche Übung in dem Unternehmen?

https://www.thieme.de/de/ergotherapie/immer-aerger-mit-den-minusstunden-56986.htm Link

Welche rechtliche Grundlage führt dafür dein Arbeitgeber an? Im Umkehrschluß kannst du dann von deinem Arbeitgeber auch verlangen, dass dieser jede Ausfallrechnung bis zu Ende gerichtlich eintreibt. Unterläßt er dies, oder einigt sich anderweitig mit dem Patienten, dann kann er dies nicht zu deinen Lasten tun und muss dir trotzdem für diese Arbeitszeiten dein Gehalt zahlen. Dies gilt auch, wenn er sich nicht ausreichend rechtlich abgesichert hat und z.B. wegen einer unzureichenden Patientenaufklärung oder falscher Fristsetzungen ect. vor Gericht verlieren würde. Kurzum, es ist immer sein unternehmerisches Risiko, das er nicht auf die Angestellten abwälzen kann, außer er hat über regelmäßige Ausgleichszahlungen, oder überdurchschnittliche Gehälter/prozentuale Beteiligungen für (Führungs-)Mitarbeiter, oder pauschale Überstundenabgeltungen (1-2/Woche) dies vertraglich geregelt/eingepreist.

Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, dann such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, der dich dazu rechtssicher beraten kann. Diese findest du bei deinem Berufsverband, bei deiner Gewerkschaft, oder in den Gelben Seiten und bei Google.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
5. Januar 2023 16:08 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 749

Das ist Risikoabwälzung auf Mitarbeiter und wird regelmäßig von AG gekippt.

Abgesehen davon es es mir nicht verständlich wie ein Unternehmer so eine Regel setzt.

Klare Ansage an den Chef/die Chefin: So nicht, da ungesetzlich!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
8. Januar 2023 13:09 # 6
Registriert seit: 10.02.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 52

Hallo Allerseits,

eure Antworten finde ich schon mal sehr hilfreich und ich bedanke mich für eure Antworten.

Ich werde meine Konsequenzen daraus ziehen.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag.

RR
Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
9. Januar 2023 08:08 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 560

Zitat / Rhodesian Ridge hat geschrieben:
.....die Regel gibt, wenn der Patient den Termin nicht 24 Stunden vorher absagt, muss er dies bezahlen. Bezahlt er die Ausfallrechnung nicht, geht das zu meinen Lasten.

Dass dies nicht zulässig ist, wurde ja schon geschrieben.
Interessehalber nur noch eine Frage: Bedeutet "zu meinen Lasten", dass der Arbeitgeber von dir erwartet, dass du den Ausfall bezahlst bzw er die Ausfallrechnung vom Gehalt abzieht?
Das wäre ja eine völlig neue Dimension übler Arbeitgeber.
9. Januar 2023 11:57 # 8
Registriert seit: 10.02.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 52

Zitat / lrdeiter hat geschrieben:
Zitat / Rhodesian Ridge hat geschrieben:
.....die Regel gibt, wenn der Patient den Termin nicht 24 Stunden vorher absagt, muss er dies bezahlen. Bezahlt er die Ausfallrechnung nicht, geht das zu meinen Lasten.

Dass dies nicht zulässig ist, wurde ja schon geschrieben.
Interessehalber nur noch eine Frage: Bedeutet "zu meinen Lasten", dass der Arbeitgeber von dir erwartet, dass du den Ausfall bezahlst bzw er die Ausfallrechnung vom Gehalt abzieht?
Das wäre ja eine völlig neue Dimension übler Arbeitgeber.


Die nichtbezahlte Aufallrechnung wird mir vom Gehalt abgezogen.
Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
9. Januar 2023 13:49 # 9
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Beiträge: 1267

Das ist für mich Diebstahl, juristisch sicher nicht so bezeichnet, aber das würde ich mir nicht bieten lassen.
Ausser, er überweist dir auch jede durchgeführte Therapieeinheit in gleicher Höhe. Das müsste vertraglich geregelt sein.

Zum Anwalt und sehen, dass rückwirkend zurückgezahlt wird und schnell eine neue Stelle suchen. Mich würde es garantiert krank machen.

Viel Erfolg
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
10. Januar 2023 18:05 # 10
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 791

Hallo,

das Vorgehen hätte wohl, wenn es hart auf hart kommt, vor KEINEM Arbeitsgericht in diesem Land Bestand.

Ich würde ganz flott nach einer neuen Stelle suchen und

gleichzeitig mich bei der Gewerkschaft (Verdi ist für uns zuständig, und bei anscheinend wenig Ahnung von Arbeitsrecht, Sorry... würde ich da GANZ schnell beitreten) beraten lassen. Solchen Arbeitgebern gehört eine klare und deutliche Ansage gemacht.

Berichte doch gerne mal was daraus wurde.

Viel Glück
nimis
10. Januar 2023 19:05 # 11
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 749

Und natürlich würde ich die bereits abgezogenen Einheiten, schriftlich nachfordern. Ehrlich!

Du kannst dem Kollegen/der Kollegin auch gern den Hinweis auf diesen Beitrag geben...::thumbdown::
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
10. Januar 2023 19:50 # 12
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Beiträge: 52

Ihr seid echt super!!!! Tausend Dank an euch. In diesem Monat habe ich irgendwann ein Mitarbeitergespräch mit den Verantwortlichen. Da werde ich das Thema ansprechen.
Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
11. Januar 2023 15:11 # 13
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Bundesland: Hamburg
Beiträge: 749

Tipp an den Chef/die Chefin:

Wenn wir eine AFR stellen, muss die bis zum Beginn der nächsten/übernächsten VO bezahlt sein.
Sonst beenden/unterbrechen wir die Therapie.

Unsere Bezahlquote liegt bei 100%
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
11. Januar 2023 20:28 # 14
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Beiträge: 52

Hallo Allerseits,

heute habe ich das Gespräch gesucht und es wurde mir gesagt, dass die ausgefallenen Therapieeinheiten bzw. die nicht bezalten Ausfallrechnungen nicht vom Gehalt abgezogen werden.

In diesem Jahr gibt es diese "Regelung" nicht mehr. Dies war bei mir noch nicht durchgesickert, weil dies bekannt gegeben wurde, als ich vor Weihnachten krank war.

Ich bedanke mich für eure zahlreichen Antworten und wünsche euch alles Gute.

Viele Grüße
Rhodeian Ridge
Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
11. Januar 2023 20:55 # 15
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 749

Soweit, so gut!

Wurden Dir denn Stunden abgezogen in 2022?

Auch die kannst Du getrost nachfordern.
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