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Darf man mehr Behandeln als bezahlt wird

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11. März 2024 16:28 # 1
Registriert seit: 12.11.2023
Beiträge: 18

Mein Chef hätte gerne,wenn die Therapie frühzeitig zuende geht,dass ich dann mehr Personen behandle.

Ist das nicht verboten,weil meine Arbeitszeit ja auch begrenzt ist und die Krankenkasse ja Summe x für genau eine Stunde bezahlt zum Beispiel.

Kann mich jemand aufklären.ich will das auch nicht tun .
11. März 2024 16:48 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 710

Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. Was heißt "frühzeitig zu Ende geht" und was ist mit "mehr Personen" gemeint? Gruppentherapie?

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
11. März 2024 16:53 # 3
Registriert seit: 12.11.2023
Beiträge: 18

Na bei z.b. 7h Arbeitszeit kann man doch auch nur 7 psychisch funktionelle Therapieeinheiten machen.
Wenn jetzt noch Zeit ist weil Person x die Therapie frühzeitig beendet hat,dann kann man theoretisch motorisch funktionelle Behandlung durchführen noch bei einer anderen Person.
Ist das erlaubt?
11. März 2024 17:05 # 4
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 406

Man darf Therapiezeiten unterschreiten, wenn es dafür therapeutische Gründe gibt, z.B das der Patient nicht die volle Zeit durch hält. Und dann darfst du theoretisch in der frei gewordenen Zeit jemand anderen behandeln, wenn dieser dann eben zur Verfügung steht.
Was man nicht darf ist pauschal die Therapiezeit kürzen, um dadurch mehr Therapien durchführen zu können.
11. März 2024 22:02 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 443

Zitat / ErgoAmateur hat geschrieben:
Na bei z.b. 7h Arbeitszeit kann man doch auch nur 7 psychisch funktionelle Therapieeinheiten machen.
Wenn jetzt noch Zeit ist weil Person x die Therapie frühzeitig beendet hat,dann kann man theoretisch motorisch funktionelle Behandlung durchführen noch bei einer anderen Person.
Ist das erlaubt?
Die Mindestbehandlungszeiten sind einzuhalten und nur in vereinzelten Ausnahmen zu unterschreiten. Deine Frage klingt nach einer systhematischen Unterschreitung der Mindestbehandlungszeiten um den Umsatz zu steigern. Das ist nicht verboten und gilt als Abrechnungsbetrug.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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