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Start der eVo verschoben !? […] Der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen wurde vorgestellt. Besonders interessant dabei: Der Start der eVO wird dort auf 2029 [!] gelegt […] (Q.: „Optica OWL“ von heute)
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Zitat / Micha hat geschrieben:Start der eVo verschoben !?
[…] Der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen wurde vorgestellt. Besonders interessant dabei: Der Start der eVO wird dort auf 2029 [!] gelegt […]
(Q.: „Optica OWL“ von heute) Anzunehmen, dass es erst dann verpflichtend wird. Nur ist das eben ein schleichender Übergang mit der Einführung. Irgendwann haben die Arztpraxen dann keine Papier-Überweisungsvorlagen mehr herumflattern und sagen dem Patienten: wir haben es auf Ihre eGK gebucht. Und dann kommt die Praxis daher und sagt: wir können das in unser System gar nicht einpflegen. Daher: besser nicht bis auf den letzten Drücker warten. Ach ja das noch: Die Erstattung ist Quartalsmäßig durch die GKV, aber man darf nicht damit rechnen, dass das immer anfangs des Quartals sein wird, das ist irgendwann im Quartal.
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Zitat / Habakuck hat geschrieben: Start der eVo verschoben !? Anzunehmen, dass es erst dann verpflichtend wird. Nur ist das eben ein schleichender Übergang mit der Einführung. Irgendwann haben die Arztpraxen dann keine Papier-Überweisungsvorlagen mehr herumflattern und sagen dem Patienten: wir haben es auf Ihre eGK gebucht. Und dann kommt die Praxis daher und sagt: wir können das in unser System gar nicht einpflegen. Daher: besser nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die Ärzte dürfen erst ab der offiziellen Freigabe der E-Verordnungen diese Ausstellen und nicht wann diese es selbst für richtig befinden. Bitte dazu keine Fakenews verbreiten und andere verunsichern. Es passiert hier überhaupt nichts schleichend. Es wird einen Stichtag geben, der sich aktuell immer weiter nach hinten verschiebt, an dem die E-Verordnung frei gegeben wird. Aktuell können weder die Praxissoftware der Praxen noch die Abrechnungszentren der Krankenkassen E-Verordnungen verarbeiten. Bei Buchner lief für einzelne ausgewählte Praxen nur eine Testversion mit der Techniker Krankenkasse. Da es keine Sanktionen für nicht an die TI angeschlossene Praxen gibt und bisher auch nicht geben soll, wird es nach der Freigabe der E-Verordnung parallel auch noch eine Zeit lang die Papierverordnung geben. Unnötige Angstmacherei kannst du dir hier stecken lassen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Zitat / onkel tom hat geschrieben:Zitat / Habakuck hat geschrieben: Start der eVo verschoben !? Anzunehmen, dass es erst dann verpflichtend wird. Nur ist das eben ein schleichender Übergang mit der Einführung. Irgendwann haben die Arztpraxen dann keine Papier-Überweisungsvorlagen mehr herumflattern und sagen dem Patienten: wir haben es auf Ihre eGK gebucht. Und dann kommt die Praxis daher und sagt: wir können das in unser System gar nicht einpflegen. Daher: besser nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die Ärzte dürfen erst ab der offiziellen Freigabe der E-Verordnungen diese Ausstellen und nicht wann diese es selbst für richtig befinden. Bitte dazu keine Fakenews verbreiten und andere verunsichern. Es passiert hier überhaupt nichts schleichend. Es wird einen Stichtag geben, der sich aktuell immer weiter nach hinten verschiebt, an dem die E-Verordnung frei gegeben wird. Aktuell können weder die Praxissoftware der Praxen noch die Abrechnungszentren der Krankenkassen E-Verordnungen verarbeiten. Bei Buchner lief für einzelne ausgewählte Praxen nur eine Testversion mit der Techniker Krankenkasse. Da es keine Sanktionen für nicht an die TI angeschlossene Praxen gibt und bisher auch nicht geben soll, wird es nach der Freigabe der E-Verordnung parallel auch noch eine Zeit lang die Papierverordnung geben. Unnötige Angstmacherei kannst du dir hier stecken lassen. Danke für Deinen Beitrag. Ich persönlich werde mich so lange um die völlig überteuerte und bürokratisch überfrachtete TI drücken, bis es nicht mehr anders geht. Mit etwas Glück verschiebt sich das ales, bis ich in Rente gehe. Digitalisierung in Deutschland ist eine Zumutung.
R46.2 – und Spaß dabei!
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Zitat / onkel tom hat geschrieben:Die Ärzte dürfen erst ab der offiziellen Freigabe der E-Verordnungen diese Ausstellen und nicht wann diese es selbst für richtig befinden. Bitte dazu keine Fakenews verbreiten und andere verunsichern. Es passiert hier überhaupt nichts schleichend. Es wird einen Stichtag geben, der sich aktuell immer weiter nach hinten verschiebt, an dem die E-Verordnung frei gegeben wird. Wo habe ich denn was anderes gesagt? Bitte mit [q u o t e]! Der Start derzeit ist für den 01.01.27 geplant. Zuvor wird es natürlich keine elektronischen Verordnungen geben. Verpflichtend eine Telematik bei Heilmittelerbringern ist für den 01.10.27 geplant. Derzeit sollte also nächstes Jahr im Oktober das System stehen. Und ab Januar könnte es sein, dass Patienten kommen, die das Rezept auf der eGK haben. Klar kann es sich nochmals verzögern. Noch kann und darf man sich zurücklehnen. Das nenne ich eine Übergangsfrist: Zitat:Ab dem 1. Juli 2026 ist die eVO für Heilmittel Pflicht (§ 360 SGB V). Sollte für Heilmittelerbringer:innen „der elektronische Abruf der Verordnung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich“ sein, ist aber auch weiterhin die klassische Verordnung gestattet. Quelle: https://www.dmrz.de/blog/ti-fuer-heilmittelerbringerinnen-die-elektronische-verordnung-evo "Aus technischen Gründen" (menschlichen Gründe sicherlich inkludiert) wird es eine Zeitlang Papierrezepte und elektronische Verordnungen geben, und diesen Prozess nenne ich schleichend: mehr und mehr Rezepte kommen dann elektronisch und immer weniger in Papierform.
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