Zitat / Habakuck hat geschrieben:Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie macht man es richtig, wenn man eine Banko-VO hat, bei der die ersten 4 Behandlungen auf die AOK laufen und dann die restlichen Behandlungen auf die HEK laufen?
Eine neue Blanko-VO darf ja nicht vor 16 Wochen ausgestellt werden.
Ob die HEK dann eine Kopie der VO akzeptiert ist fraglich.
Hatte von Euch schon jemand diesen Fall?
Lieben Gruß und danke vorab schon mal!
Habakuck
Vielleicht hilft dir diese Antwort weiter. Ich würde mit beiden KK telefonieren und mir schriftlich die korrekte Vorgehensweise geben lassen. Im Zweifel würde ich immer die Therapie abbrechen um nicht umsonst zu arbeiten. Auf eine komplette Kostenübernahme durch die AOK würde ich ohne deren schriftliche Zusage heutzutage nicht mehr setzen. Früher ging die Gesamtrechnung an die alte KK und diese verrechnete es mit der neuen KK. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung und somit auch keine Kostenübernahmegarantie der ersten KK.
Eine mögliche Übersicht mit KI erstellt:Um die restlichen Behandlungen nach den ersten vier bei der AOK auch bei der HEK durchzuführen, müssen Sie die Blankoverordnung mit dem entsprechenden Hinweis für die HEK versehen, eine neue Blankoverordnung bei der HEK vorlegen oder einen Therapiebericht anfertigen. Da die HEK die erste Blankoverordnung eventuell nicht akzeptiert, ist die vorherige Klärung mit dem Patienten und ggf. der HEK wichtig. Eine neue Blankoverordnung ist nicht vor 16 Wochen ausgestellt.
Vorgehen im Detail:
1. Klärung mit dem Patienten:
Informieren Sie den Patienten, dass für die restlichen Behandlungen, die nicht von der AOK übernommen werden, eine neue Verordnung von der HEK benötigt wird. Der Patient sollte dann seinen Fall mit der HEK klären.
2. Anforderung der Blankoverordnung bei der HEK:
Die HEK ist für die Verordnung verantwortlich. Wenn die AOK die erste Blankoverordnung nicht akzeptiert, muss die HEK eine neue Blankoverordnung ausstellen.
3. Information zur Blankoverordnung:
Eine Blankoverordnung ist für 16 Wochen gültig. Wenn die Therapie zum Ende der Frist noch nicht abgeschlossen ist, sollte der Arzt eine fortführende Verordnung ausstellen, die medizinische Notwendigkeit der weiteren Therapie zu überprüfen.
4. Behandlung nur auf Grundlage der neuen Verordnung:
Eine neue Blankoverordnung muss vor Ablauf der 16 Wochen vom Arzt für die HEK ausgestellt werden, bevor der Therapeut die Leistungen der HEK abrechnen kann.
5. Kopie akzeptiert?
Es ist unwahrscheinlich, dass eine Kopie der AOK-Verordnung akzeptiert wird. Hier muss ein Therapiebericht vorgelegt werden. Die HEK ist eine andere Krankenkasse und hat eigene Richtlinien zur Leistungserbringung.
Was der Therapeut tun muss:
- Patienten informieren: Der Patient muss wissen, dass die HEK eine eigene Verordnung benötigt.
- Anforderung des Therapieberichts: Der Therapeut muss einen Therapiebericht erstellen, wenn dies von der HEK angefordert wird. Er muss auch die Frequenz und die angewendeten Heilmittel aufführen.
- Zuzahlungen: Informieren Sie den Patienten über die Zuzahlung und deren Höhe, um finanzielle Probleme zu vermeiden.
KI-Antworten können Fehler enthalten.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."