Registriert seit: 20.05.2011
Beiträge: 12
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Hallo zusammen,
kurze Frage: Weiß jemand von euch, wie die aktuelle Regelung ist, wenn ich ein Ehepaar am selben Tag nacheinander im Hausbesuch behandle?
Beide haben jeweils eine Heilmittelverordnung (Muster 13) mit verordnetem Hausbesuch.
Kann ich in diesem Fall für beide Patienten die Hausbesuchspauschale abrechnen oder nur einmal?
Ich konnte dazu leider keine eindeutige Information finden.
Vielen Dank und liebe Grüße
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Registriert seit: 04.08.2002
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Wie oft fährst Du pro Behandlung zum Hausbesuch? Doch nur einmal, wie willst Du es doppelt abrechnen, wenn es nur einmal stattfindet? Auch eine Behandlung die einfach erbracht wird, kannst Du nicht doppelt abrechnen. Dafür sollte keine Extra-Reglung notwendig sein, wie bei sozialen Einrichtungen. Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 20.05.2011
Beiträge: 12
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Deswegen frage ich. Weil es sich ja um einen pauschale handelt. Ich hatte mal gehört dass eine pauschale pro versicherten gilt. Von der Logik her würde ich auch nur einmal berechnen. Ich dachte ich bekomme hier Aufklärung. Bzw. Ob es eine feste Regelung gibt. Danke
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Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 282
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Hallo PhillipH Die Hausbesuchspauschale wird pro Hausbesuch abgerechnet, zusätzlich zur Behandlungsgebühr. Es gibt keine Regelung, wie weit Hausbesuche auseinanderliegen müssen, es gibt also keinen Grund, auf eine Hausbesuchspauschale zu verzichten, die dir zusteht. Wie du schon schreibst, handelt es sich um eine Pauschale, die keineswegs deine tatsächlichen Kosten (Zeit, Sprit, Aufwand) abdeckt. Gegenbeispiel: Für einen HB in einer sozialen Einrichtung bekommst du nur eine reduzierte HB-Pauschale, auch wenn du nur einen einzigen Patienten an diesem Tag besuchst. Mit Logik hat das alles nichts zu tun.  Gruß xxu
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Registriert seit: 20.05.2011
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Ok. Vielen Dank. Für die Rückmeldungen
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Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 722
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Die HB-Pauschale deckt ja nicht nur Deine Fahrtkosten (mit einem nicht den tatsächlich entstehenden Kosten entsprechenden lächerlichen Betrag) ab, sondern auch den Zusatzaufwand der außer Praxis-Behandlung pro Patient. Wenn also beide Verordnungen als Hausbesuch deklariert sind, kannst Du getrost für beide Verordnungen die HB-Pauschale abrechnen. Es ist ja ein Entgegenkommen von Dir, beide Patienten nacheinander zu behandeln. Dafür solltest Du nicht auf Geld verzichten müssen. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Registriert seit: 24.02.2002
Beiträge: 3
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Ich habe vor Jahren eine Patientin mit zwei Verordnungen und jeweils Hausbesuch gehabt (Von einer Kollegin so übernommen). Es wurde zwei mal wöchentlich HL und SPB direkt nacheinander behandelt und trotzdem jeweils 2x Hausbesuchspauschale abgerechnet. Weil mir das sehr unlauter vorkam habe ich tatsächlich die Kasse angerufen und gefragt. Siehe da: Ich sollte genau so weitermachen.
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