Anzeigen:
Sie sind hier: Neuigkeiten >> Neue Vertragsregelungen in der Ergotherapie ab 01.04.2026 – Vergütungsfrage geht vor die Schiedsstelle

Neue Vertragsregelungen in der Ergotherapie ab 01.04.2026 – Vergütungsfrage geht vor die Schiedsstelle

Seit dem 1. April 2026 gelten im Ergotherapievertrag nach § 125 SGB V aktualisierte Regelungen. Diese betreffen insbesondere Dokumentation, Behandlungsdurchführung (z. B. Parallelbehandlung), organisatorische Abläufe sowie Abrechnungs- und Zulassungsfragen. Sie sollen den Praxisalltag vereinfachen und bestehende Regelungen präzisieren.

Ergotherapievertrag 2026

Vereinfachungen in der Dokumentation

Die Anforderungen an die Dokumentation wurden an mehreren Stellen konkretisiert und vereinfacht.

Leistungen dürfen künftig bereits ab der ersten Zeile mit verständlichen Abkürzungen dokumentiert und von Patient:innen bestätigt werden. Der von den Vertragsparteien abgestimmte und aktualisierte Fragen-Antworten-Katalog führt hierzu beispielhaft zulässige Abkürzungen auf.

Auch bei Behandlungsunterbrechungen gibt es eine Klarstellung: Das Kürzel „U“ für Urlaub wird nun als zulässiger Ausnahmegrund anerkannt und ergänzt die bestehenden Regelungen.

Mehr Spielraum bei Parallelbehandlungen

Die Regelungen zur Parallelbehandlung wurden erweitert und präzisiert. Eine parallele Behandlung von zwei Patient:innen ist nun auch bei unterschiedlichen Diagnosegruppen möglich. Wurde eine Behandlung derselben Erkrankung auf vorherigen Verordnungen bereits als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt, kann sie auf der neuen Verordnung direkt als Parallelbehandlung fortgeführt werden. Für beide Fälle gilt, dass alle weiteren vertraglich geregelten Voraussetzungen für eine Parallelbehandlung erfüllt sein müssen.

Fortbildung

Im Bereich der Fortbildung wurden die Möglichkeiten erweitert. Künftig können auch Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler oder schriftlicher Form auf Grundlage verbindlicher Qualitätskriterien angerechnet werden. Dabei können maximal 12 Fortbildungspunkte innerhalb eines vierjährigen Betrachtungszeitraums berücksichtigt werden.

Thermische Anwendung

Für die Verordnungsprüfung und -korrektur gilt im Bereich „ergänzendes Heilmittel“: Entfällt die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Thermischen Anwendung im Verlauf der Behandlung zeitweise oder vollständig, ist keine Korrektur der Verordnung erforderlich. Die oder der Leistungserbringende rechnet nur die Thermischen Anwendungen ab, die auch tatsächlich durchgeführt wurden.

Weitere Anpassungen

Weitere Änderungen betreffen organisatorische und abrechnungsrelevante Themen im Praxisalltag:

  • Informationen zur Zuzahlung können künftig auch in Textform und damit digital erfolgen
  • Klarstellungen zum Vorgehen bei der Abrechnung bei einem Praxiswechsel innerhalb einer Verordnung
  • Ergänzungen zu Abrechnungsregelungen sowie zu Maßnahmen bei Vertragsverstößen
  • Anpassungen im Zulassungsverfahren und bei der Praxisausstattung

Darüber hinaus wurde der Fragen-Antworten-Katalog überarbeitet und in mehreren Bereichen konkretisiert.

Keine Vergütungsanpassung zum 01.04.2026

Zum 1. April 2026 erfolgt keine Anpassung der Vergütung. Die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern konnten nicht abgeschlossen werden. Nach dem ergebnislosen Termin vom 27.03.2026 wurde die Schiedsstelle eingeschaltet. Die Klärung der weiteren Preisentwicklung erfolgt nun im Schiedsverfahren.

Aktuelle Vertragsdokumente

Für Details und konkrete Umsetzungen im Praxisalltag lohnt sich ein Blick in die vollständigen Vertragsunterlagen sowie den Fragen-Antworten-Katalog.

Die Dokumente sind auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar:
Ergotherapie: Vereinbarungen nach § 125 SGB V

Zur Nachverfolgung aller Änderungen steht dort außerdem eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Verfügung.

Quellen:

Buch-Tipp

Diskussionsforum

Aktuelle Forenthemen

Veranstaltungskalender

Kommende Veranstaltungen

Marktplatz & Stellenbörse

nach oben scrollen