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Arbeitsvertrag

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14. Juli 2008 22:17 # 1
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 31

Hallo!
Bin Berufsanfänger und deshalb etwas ratlos mit meinem neuen Arbeitsvertrag. Habe einen Vertrag über 19 Stunden die Woche, aufgeteilt auf 4 Tage. Laut Vertrag aber nur 17 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Mir kommt`s einfach ein bißchen wenig vor. Will aber deshalb nicht gleich zu meinem Chef rennen!
Kann mir einer von euch "Erfahrenen" weiterhelfen?

15. Juli 2008 07:28 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Bei einer 5 Tage Woche ist dein Mindesturlaubsanspruch 24 Tage.

Also die Rechnung 24 Tage X Arbeitstage : 5 = Urlaubsanspruch

Ich komme auf 19 Urlaubstage. Diese Regelung würde ich jedoch nur mit mindestens 3-5 Fobitage akzeptieren.



Grüße von

Maria2

15. Juli 2008 09:07 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Clemi
Der Urlaub richtet sich nach Arbeitstagen und nicht nach Arbeitsstunden.

Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage Mo.-Sa.

6Tage-Woche = 24 Arb. Tage
5Tage-Woche = 20 Arb. Tage
4Tage-Woche = 16 Arb. Tage
3Tage-Woche = 12 Arb. Tage
2Tage-Woche = 8 Arb. Tage
1Tage-Woche = 4 Arb. Tage

MfG
Igelchen


"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
15. Juli 2008 17:24 # 4
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 791

@Igelchen:
der Samstag gilt doch nicht automatisch als Arbeitstag. Für Arbeit an Samstagen gibt es Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag.

@Clemi:
da würde ich meinen Chef aber schon direkt fragen. Er ist Dein Vertragspartner - und die Unterschrift unter einen Vertrag dokumentiert, dass beide ! Vertragspartner verstanden haben was da steht, und das beide mit dem einverstanden sind. Wenn Du nicht fragst signalisierst Du (mal krass formuliert... sorry!), das man Dir alles mögliche zur Unterschrift unterjubeln kann. Bei sowas zu fragen, ist nicht unanständig !!!
Ich bin bei uns für die Berechnung von Arbeits- und Urlaubszeiten und solchen Kram zuständig, hab einiges herumgerechnet - aber deine Zahlen sind mir nicht plausibel.
Also nur Mut und fragen!
Gruß
nimis

15. Juli 2008 17:55 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

@Igelchen:
der Samstag gilt doch nicht automatisch als Arbeitstag. Für Arbeit an Samstagen gibt es Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag.

@Clemi:
da würde ich meinen Chef aber schon direkt fragen. Er ist Dein Vertragspartner - und die Unterschrift unter einen Vertrag dokumentiert, dass beide ! Vertragspartner verstanden haben was da steht, und das beide mit dem einverstanden sind. Wenn Du nicht fragst signalisierst Du (mal krass formuliert... sorry!), das man Dir alles mögliche zur Unterschrift unterjubeln kann. Bei sowas zu fragen, ist nicht unanständig !!!
Ich bin bei uns für die Berechnung von Arbeits- und Urlaubszeiten und solchen Kram zuständig, hab einiges herumgerechnet - aber deine Zahlen sind mir nicht plausibel.
Also nur Mut und fragen!
Gruß
nimis



Hallo,
wer lesen kann ist im Vorteil.
Es kommt auf den Vertrag an: steht dort Arbeitstage oder Wochentage.(Das ist der Unterschied)
Hier wurde von mir das Bundesurlaubsgesetz zitiert.
Es gibt leider nicht nicht automatisch eine normale Arbeitswoche von Mo - Fr
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
15. Juli 2008 18:50 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo Igelchen!

d. h. ich gebe zu viel Urlaub? Blöde Aussage!!! Also meine Berechnung stimmt nicht?

24 Tage x Arbeitstage :6 = Urlaubsanspruch?


Wenn ich also 30 Urlaubstage gewähre bei einer Arbeitswoche und Mitarbeiterin kommt 4 Tage dann wäre die Rechnung wie folgt:

30 x 4 : 6 = 20 Urlaubstage?

Mein Rechnung war bisher 30 x 4 :5 = 24 Urlaubstage

Das ist schon ein Unterschied!!!!




Grüße von

Maria2

15. Juli 2008 18:57 # 7
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 31

Zitat:

@Igelchen:
der Samstag gilt doch nicht automatisch als Arbeitstag. Für Arbeit an Samstagen gibt es Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag.

@Clemi:
da würde ich meinen Chef aber schon direkt fragen. Er ist Dein Vertragspartner - und die Unterschrift unter einen Vertrag dokumentiert, dass beide ! Vertragspartner verstanden haben was da steht, und das beide mit dem einverstanden sind. Wenn Du nicht fragst signalisierst Du (mal krass formuliert... sorry!), das man Dir alles mögliche zur Unterschrift unterjubeln kann. Bei sowas zu fragen, ist nicht unanständig !!!
Ich bin bei uns für die Berechnung von Arbeits- und Urlaubszeiten und solchen Kram zuständig, hab einiges herumgerechnet - aber deine Zahlen sind mir nicht plausibel.
Also nur Mut und fragen!
Gruß
nimis



15. Juli 2008 19:00 # 8
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 31

Zitat:

@Igelchen:
der Samstag gilt doch nicht automatisch als Arbeitstag. Für Arbeit an Samstagen gibt es Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag.

@Clemi:
da würde ich meinen Chef aber schon direkt fragen. Er ist Dein Vertragspartner - und die Unterschrift unter einen Vertrag dokumentiert, dass beide ! Vertragspartner verstanden haben was da steht, und das beide mit dem einverstanden sind. Wenn Du nicht fragst signalisierst Du (mal krass formuliert... sorry!), das man Dir alles mögliche zur Unterschrift unterjubeln kann. Bei sowas zu fragen, ist nicht unanständig !!!
Ich bin bei uns für die Berechnung von Arbeits- und Urlaubszeiten und solchen Kram zuständig, hab einiges herumgerechnet - aber deine Zahlen sind mir nicht plausibel.
Also nur Mut und fragen!
Gruß
nimis

Hallo nimis!

Danke für deine Nachricht. Wollte meinen Chef auch fragen, mich aber einfach vorher mal informieren. Wie errechnest du denn die Urlaubstage? Jeder sagt irgendwie was anderes...SEHR verwirrend...Gibt es vielleicht auch eine öffentliche Stelle, die sich für meine Belange zuständig fühlt? Liebe Grüße Clemi


15. Juli 2008 21:02 # 9
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 791

Geändert am 15.07.2008 21:26:00

15. Juli 2008 21:17 # 10
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 791

@Igelchen:
lesen kann ich - darin muss es nicht scheitern... aber vieleicht bin ich zu naiv: das Bundesurlaubsgesetz ist ja nun so ziemlich das knappste was man gewähren m u s s ... das lag einfach außerhalb meines vom TvöD- verwöhnten Horizontes...

@Clemi:
wenn du drauf bestehst erklär ich Dir gerne, wie wir den Urlaubsaspruch berechnen - aber, daß das zur Klärung beiträgt, bezweifle ich sehr: es gibt tatsächlich unendlich viele Arten das zu berechnen. Entscheidend ist zuerst mal, wie viele Urlaubstage Dein Chef bei einer 5-Tage Woche annimmt. Der Rest ist Rechnerei.
Genauer fragen kannst Du bei der Gewerkschaft - für uns ist Ver.di zuständig. Die beraten zwar eigentlich nur Mitglieder, aber meistens kriegst du bei kurzen Fragen trotzdem schnell und klar Auskunft.
Gruß
nimis



16. Juli 2008 12:19 # 11
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

[zitat]
@Igelchen:
@Clemi:

Hallo nimis!

Danke für deine Nachricht. Wollte meinen Chef auch fragen, mich aber einfach vorher mal informieren. Wie errechnest du denn die Urlaubstage? Jeder sagt irgendwie was anderes...SEHR verwirrend...Gibt es vielleicht auch eine öffentliche Stelle, die sich für meine Belange zuständig fühlt? Liebe Grüße Clemi




Hallo Clemi,
ich hatte das Bundesurlaubsgesetz mit dem "Mindest - Urlaub" zitiert, jeder kann natürlich mehr geben.
Mit 1nem Tag mehr hat Dein Chef einen Beginn von "Großzügigkeit" signalisiert
Auch einem Berufsanfänger dürfte man ein paar Tage mehr geben
Bei einer entsprechenden Diskussion kan man ihm ja deutlich machen, dass er ja schon einen Tag mehr gibt als der Gesetzgeber fordert. Vielleicht ist ihm dies ja gar nicht bewußt, oder er ist einfach ein ("wiederliches" Schlitzzohr.
Und noch einmal: Die Stundenanzahl ist nicht wichtig, sonder die Arbeitstage.
Nur mal so; ich bin 400€ Kraft (AN mit allen Rechten und Pflichten wie Url. und Krankengeld)) und arbeite an 2 Tagen in der Woche. Da stehen mir 8 Urlaubstage zu, das sind dann gesammt 4 Wochen die ich bezahlt bekomme
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
16. Juli 2008 12:26 # 12
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

Hallo Igelchen!

d. h. ich gebe zu viel Urlaub? Blöde Aussage!!! Also meine Berechnung stimmt nicht?

24 Tage x Arbeitstage :6 = Urlaubsanspruch?


Wenn ich also 30 Urlaubstage gewähre bei einer Arbeitswoche und Mitarbeiterin kommt 4 Tage dann wäre die Rechnung wie folgt:

30 x 4 : 6 = 20 Urlaubstage?

Mein Rechnung war bisher 30 x 4 :5 = 24 Urlaubstage

Das ist schon ein Unterschied!!!!




Grüße von

Maria2


Hallo Maria, wie Du das auch sonst rechnen magst ist mir egal, ich habe die Mindesttage, die vom BuG vorgeschrieben sind genannt. Jeder AG kann das großzügiger halten. Ich gehe dabei bei Dir davon aus, dass Du weist, warum Du Deiner Mitarbeiterin mehr gibst. Zufriedenheit, mehr ausgeglichen durch die Erholung und Motivation auch mal eine Behandlung mehr zu machen. So sollte es auch sein. Zufriedenen MA sind fast immer gute MA.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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