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Diskussionsforum

freiwillige arbeitslosenversicherung

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31. Juli 2008 08:31 # 1
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 31.07.2008 08:33:00
moin..
hab während meiner existenzgründung 2005 nix von der möglichkeit der freiwilligen a`losenversicherung gewusst (a-amt hat nicht drauf hingewiesen) und die frist für die anmeldung ist inzwischen längst abgelaufen..
antrag hab ich trotzdem noch gestellt, wurde- erwartungsgemäß- abgelehnt..

gibt es möglichkeiten, doch noch nachträglich reinzukommen??
hat ein anderer selbständiger kollege in dieser sache schon den klageweg beschritten??
wie beweist man einen beratungsfehler ??

für mich ist es nicht nachvollziehbar und widerspricht jeder gleichbehandlung, das ich mich nun angeblich nie mehr freiwillig arbeitslos versichern kann und im falle einer evtl eintretenden arbeitslosigkeit keine ansprüche auf irgendwas!!!! habe, was ich vor selbständigkeit jahrelang eingezahlt hab...

danke und

gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
31. Juli 2008 11:06 # 2
Registriert seit: 13.04.2008
Beiträge: 99

Ist ja interessant. Habe ich auch nicht gewußt. Wie groß ist denn die Frist? Lohnt sich denn eine solche Versicherung überhaupt, oder ist sie von den Beiträgen bzw. von was auch immer abhängig? Fragen, die ich wohl eher dem AA stellen sollte??? Aber vielleicht weißt Du ja auch selbst die Antworten.

liebe Grüße,

Sandra.

31. Juli 2008 11:33 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 31.07.2008 11:37:00
da gabs viel streit drum, inzwischen muss innerhalb eines monats nach gründung beantragt werden...
das interessante ist ja, das die arbeitsagentur scheinbar wirklich kaum jemanden drauf hinweist--- warum wohl nicht??????
und nun beleg mal, das die dir nix davon gesagt haben...

eine von vielen seiten zu dem thema:

Link

gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
31. Juli 2008 12:52 # 4
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 18

hallo soloia,

ich glaub diese Regelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gab es 2005 auch noch nicht.
Die andere Frage ist, ob sich dies wirklich lohnt? Du hast dann auch nur 12 Monate Anspruch auf ich glaube 60% des letzen Jahresdurchschnitts.

gruß Loui
31. Juli 2008 18:33 # 5
Registriert seit: 24.11.2006
Beiträge: 70

Hallo!
Die Arbeitslosenversicherungschutz gilt erstmal nur für 12Monate, aber was danach geschieht ist noch nicht entschieden- hat man mir gesagt. Ansonsten kann ich nur sagen: Arbeitsagentur.......nicht ohne einen Anwalt !!!!! Einer der sich aber auf Arbeitsagentur schon spezialisiert hat und sich gut damit auskennt. Mündliche Besprechungen und Versprechungen gehen schon mal gar nicht.
@Saloia: Um wirklich verbindliche Auskunft zu bekommen, würde ich einen solchen Anwalt ausfindig machen und befragen. Ansonsten kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruss Patches

31. Juli 2008 18:36 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Liebe saloia!

Das habe ich gefunden und da hört sich das schon wieder ganz anders an:

Zitat:
Formular nicht für alle Fälle gerüstet

Aber was ist mit den "Altfällen" wie Stefan K.? Er hatte sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bereits Anfang 1996 selbstständig gemacht. Das von der Website herunterzuladende Merkblatt der Arbeitsagentur gibt darüber nur sehr kurz angebunden Auskunft. Der Antrag ist auf Fälle wie ihn überhaupt nicht zugeschnitten. "Die freiwillige Weiterversicherung soll am .... beginnen, weil ich ab diesem Zeitpunkt als Selbstständiger tätig bin" steht dort. Das kann er so gar nicht ausfüllen.

Das Gespräch mit dem zuständigen Teamleiter der Arbeitsagentur ergibt Erfreuliches: K. kann in die freiwillige Arbeitslosenversicherung hinein. Denn er erfüllt die beiden für ihn maßgeblichen Bedingungen: Er war in den beiden Jahren vor seiner Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in dem System der Arbeitslosenversicherung drin, und die Lücke zwischen seiner Arbeitslosigkeit und der Selbständigkeit war kürzer als einen Monat.


Quelle: Link


Grüße von

Maria2

31. Juli 2008 18:52 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 31.07.2008 18:54:00
hallo, maria- danke, mal wieder..

leider nicht übertragbar, die info ist von anfang 2006..

die frist für die erwähnten "altfälle" zum nachträglichen antrag auf diese versicherung wurde im mai 2006 vom a-amt urplötzlich auf 30.06.06 / 00.oo uhr datiert, war ursprünglich unbefristet......
das a-amt hat scheinbar realisiert, das zuviele diese günstige versicherung in anspruch nehmen könnten und sie dann zahlen müssen...

es sieht so aus, das ich wohl nicht um einen anwaltstermin rumkomme...

@patches: die kombination aus anwalt- arbeitsamt und mir ist quasi untrennbar



gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
31. Juli 2008 22:14 # 8
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 372

Geändert am 31.07.2008 22:15:00
Zitat:

"Ältere Selbstständige, die schon lange vor dem 1. Februar 2006 ihre Existenzgründung hatten, können sich noch bis Ende dieses Jahres für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden."

Quelle: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/arbeitslosenversicherung.php

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Hallo "saloia" !


Für ältere selbstständige Frauen wie Dich bestünde u. U. nach wie vor, und zwar bis zum Ende dieses Jahres, die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversichrung, wenn Deine Existenzgründung im Jahre 2005 als zeitlich lang genug vor dem Stichtag 01.01.2006 behördlich anerkannt wird. Ich rate Dir daher, die o. g. Möglichkeit für Dich zunächst zu prüfen.


Herzliche Grüße sendet Dir

"deesemee".


---------------------------- ENDE --------------- 31.07.2008 ---------------------------------



31. Juli 2008 22:41 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

huch....
vielen dank...das hört sich erstmal gut an....
"älter" bin ich...

es lohnt sich doch immer wieder, hier nachzufragen--- manchmal kommen von seiten hinweise, wo man es am wenigsten erwartet hätte..


gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
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