Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
|
Wer hatte schon mal so einen Fall:
- Elternzeit endet - Arbeitsplatz steht wieder zur Verfügung, nach noch gültigem Arbeitsvertrag. - Mitarbeiterin möchte wieder arbeiten, jedoch will sie dann nur noch Nachmittags arbeiten - Arbeitsvertrag läuft über 25h die Woche
Dies ist bei mir in der Praxis jedoch nicht möglich, welches ihr auch bekannt ist, da sie fünf Jahre bei uns gearbeitet hat und ihr die Praxisabläufe bekannt sind.
Kann mir jemand Infos geben? Keine Ahnung wie ich jetzt verfahren soll.
Grüße von
Maria2
|
|
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
|
Geht eben nicht. Müsst ihr schauen ob ihr euch einigen könnt. Wenn die Struktur nun mal so ist...Entweder Sie strukturiert sich um oder du deine Praxis. Ersteres wäre wohl angebrachter... Sonst Pech für euch beide. Du verlierst ne Mitarbeiterin Sie ihren Job.
www.schiewack.de
|
|
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
|
Hallo Maria 2, das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG. Grundsätzlich hat jede AN in Deutschland ein Anrecht auf Teilzeitarbeit in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Dies muß schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der AG prüft dann, ob diesem Wunsch betriebliche Gründe entgegen stehen oder nicht. Würden betriebliche Abläufe durch die Teilzeit nachhaltig gestört oder andere Mitarbeiter dadurch benachteiligt werden, kann der AG das Teilzeitgesuch mit Begründung ablehnen. Ach ja, das TzBfG gilt nur in Betrieben, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen! Vielleicht hat sich die Anfrage jetzt erledigt ? Die AN muß also zum Termin zu den alten Konditionen ihre Arbeit wieder aufnehmen, es sei denn sie kündigt zu den im Vertrag vereinbarten Fristen. Liebe Grüße, chipchap
|
|
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
|
Tja und schon haben wir den Salat. Ich kann dem Wunsch der veränderten Verteilung der Arbeitszeit nicht nachkommen, aber die vertragliche Kündigungsfrist kann schon nicht mehr eingehalten werden, da schon überschritten.
Was nun? Ist das Alles ätzend.
Grüße von
Maria2
|
|
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
|
Hallo Maria, schau mal hier: LinkMfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
|
|
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
|
Danke für eure Antworten.
Ich hasse Situationen, wo ich den Eindruck habe, dass ich zum AG-Schwein mutiere.
Grüße von
Maria2
|
|
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
|
Keine Angst, Maria 2, die echten AG-Schw... fragen hier nicht im Forum nach, sondern machen einfach wie sie es für ihren Vorteil sehen. Fakt ist, daß die AN jetzt die Pflicht hat vertragsgemäß ihre Arbeit aufzunehmen. Wenn sie das nicht kann (wg. fehlender Kinderbetreuung z.Bsp.) kann sie um einen Auflösungsvertrag bitten. Dann müssen die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Das Beschäftigungsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst, zu einem Termin auf den sich AN und AG einigen. Ruhigen Arbeitstag, chipchap
|
|