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Angaben auf Privatrezepten

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19. März 2013 16:59 # 1
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 25

Hallo,
hab das Forum mehrmals durchsucht, aber noch keine Antwort auf folgende Frage gefunden:
Reicht auf dem Privatrezept die Angabe "10 x Ergotherapie 45-60 Min." oder muss da auch unbedingt "sensomotorisch-perzeptiv" mit drauf? Sind sonst noch andere Angaben zwingend notwendig?

Vielen Danke schonmal für eure Hilfe,

lg
ivy
19. März 2013 18:30 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Hallo ivy,

ein Privatrezept muß enthalten:

- Daten des Patienten (Name der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist)
- Daten des Arztes, Stempel und Unterschrift, (Name, Berufsbezeichnung und Anschrift des verschreibenden Arztes)
- Diagnose, Eigenhändige Unterschrift des Verschreibenden)
- Heilmittel mit Verordnungsmenge (Abzugebende Menge des verschriebenen Heilmittels)
- Datum der Ausfertigung

Wenn du die Verordnung annimmst ohne das diese korrekt ist, hat dein Patient evtl. ein Problem bei der Abrechnung mit seiner Kasse. Ich weise die Patienten zu Beginn der Behandlung auf evtl. Formfehler hin, die er bei seinem Arzt korrigieren lassen sollte. Für meine Rechnungsstellung an den Patienten sind diese nicht relevant, da ein schriftlicher Behandlungsvertrag (Honorarvereinbarung) mit dem Patienten geschlossen wird, in dem alle Positionen einzeln aufgeführt werden. Der Patient unterschreibt diesen und dann ist dieser für beide Vertragspartner (Praxis/Patient) rechtskräftig.

MfG falladar
20. März 2013 15:50 # 3
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 25

Hallo falladar,
danke für deine Auskunft. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann reicht "10 x Ergotherapie" als Heilmittelangabe?
LG ivy
20. März 2013 17:09 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Hallo ivy,

um die Verordnung abzuarbeiten - ja. Du vereinbarst die Therapie/das Heilmittel mit dem Patienten (Honorarvereinbarung!!!). Er ist dein Vertragspartner, er bekommt die Rechnung. Eine Aufklärung über evtl. Abrechenrisiken seinerseits sollte immer stattfinden.

Je nach Kasse des Versicherten kann diese ihm die Rechnung kürzen und ihm z.B. nur MFB statt SPB bezahlen. Privatkassen übernehmen auch nicht jede Rechnung und kürzen, wenn es möglich ist.

MfG falladar
20. März 2013 19:28 # 5
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 36

Hi.

Also meine Privat-Patienten hatten bisher keine Probleme mit Ihren Krankenkassen wenn der Arzt nur 10x Ergotherapie verordnet hat.

Lasse mir aber auch immer einen Behandlungsvertrag unterschreiben. Da steht drin was die Behandlung kostet. Fordere die Patienten immer auf, diesen Vertrag (den Sie natürlich in Kopie erhalten) bei Ihrer Kasse vorzulegen und die Kostenübernahme abklären zu lassen. Funktioniert bisher gut. Hatte aber auch schon Patienten bei denen die Kasse die Ergotherapie nicht bezahlt (weil im Tarif ausgeschlossen). Die hören dann entweder auf oder müssen die Behandlung dann eben aus eigener Tasche bezahlen.

Hoffe ich konnte Dir helfen, Gruß

DiplErgo
22. März 2013 21:29 # 6
helmalu
helmalu
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 11

Hi,

ich habe eine Verordnung über 20x SMP Privatrezept. Der Pat war nun 6 Wochen zur Reha. Ist die Unterbrechung ein Problem?

Danke
23. März 2013 08:20 # 7
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo helmalu,
sollte bei Privatpatienten kein Problem sein.
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
23. März 2013 22:58 # 8
helmalu
helmalu
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 11

Danke
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