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Hallo zusammen, ich bin seit 2006 PI. Mein Sohn macht jetzt seine Prüfung und ich würde gerne eine seit einigen Jahren bereits bestehende Praxis kaufen wollen , um ihn einzustellen. Weiß jemand, welcher Kaufpreis angemessen wäre? Kann ich als PI Eigentümerin einer weiteren Praxis sein, die einen fachlichen Leiter hat, oder muss ich eine gewisse Stundenzahl anwesend sein? wo finde ich dafür die rechtlichen Grundlagen?
Danke im Voraus
mimulus6
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Du selbst kannst immer nur für eine Praxis die Fachbereichsleitung übernehmen. Falls Du eine weiter Praxis kaufst, muss Dein Sohn in Vollzeit bei Dir angestellt sein und kann dann für diese Praxis die Fachbereichsleitung darstellen. Ansonsten läufts mit der Anmeldung der neuen Praxis genauso wie bei der von 2006:
Antrag stellen Institutionskennzeichen Abnahme der Räume Sohn als Fachbereichsleitung melden (pol. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Arbeitsvertrag, Anerkenntniserklärung)
BV
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Danke BV, in der Praxis ist schon eine fach. Leiterin, die ich gern übernehmen würde. Mein Sohn ist ja "Anfänger". Sie ist auch angemeldet, hat ein IK, ist also zugelassen. Muss ich alles erneut zulassen?
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Geändert am 27.06.2014 18:03:00
Nicht die Fachbereichsleitung bekommt das IK, das IK ist an die Praxis und somit an den Eigentümer gebunden. Du kannst sie ja als Fachbereichsleitung gern übernehmen, aber das hat mit dem IK nichts zu tun. Das dezeitige IK gehört dem jetzigen PI der Praxis. Kaufst Du also die Praxis sollte dir auch ein neues IK zugeteilt werden. Bietet DEINE Praxis Ergotherapie an, bekommst Du dafür ein IK. Bietet DEINE Praxis darüber hinaus Logopädie an, bekommst Du dafür wieder ein neues IK. Für jedes Heilmittel gilt ausschliesslich EIN IK, das an die Adresse Deiner Praxis und an Deine Person als Inhaber gebunden ist.
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Des Weiteren kannst Du natürlich soviele Praxen besitzen, wie Du magst. Für jede benötigst Du dann jeweils einen FB-Leiter pro angebotenem Heilmittel in Vollzeitanstellung.
Der Wert einer Praxis bildet sich aus der Ausstattung und natürlich am (tatsächlichen) Patientenstamm. Lass Dir die Zahlen (Umsatz und Patienten) seit Bestehen der Praxis zeigen und überprüfe, ob sich in der Zwischenzeit weitere Praxen in der näheren Umgebung niedergelassen haben, die somit eine Konkurrenz darstellen. Aktuelle BWA`s des Verkäufers vom Steuerberater wären ebenfalls nötig und rein subjektiv von mir postuliert zahlt man dann so (reines Hörensagen und somit gefährliches Halbwissen) zwischen 1/4 bis 1/3 des Jahresumsatzes im Vorjahr.
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Hallo BV, ich danke dir für deine Antworten. Sie waren hilfreich für mich. Ein schönes WE dir mimulus6
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