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Diskussionsforum

Praxiskauf

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27. Juni 2014 14:48 # 1
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Hallo zusammen,
ich bin seit 2006 PI. Mein Sohn macht jetzt seine Prüfung und ich würde gerne eine seit einigen Jahren bereits bestehende Praxis kaufen wollen , um ihn einzustellen. Weiß jemand, welcher Kaufpreis angemessen wäre? Kann ich als PI Eigentümerin einer weiteren Praxis sein, die einen fachlichen Leiter hat, oder muss ich eine gewisse Stundenzahl anwesend sein? wo finde ich dafür die rechtlichen Grundlagen?

Danke im Voraus

mimulus6
27. Juni 2014 16:23 # 2
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Du selbst kannst immer nur für eine Praxis die Fachbereichsleitung übernehmen.
Falls Du eine weiter Praxis kaufst, muss Dein Sohn in Vollzeit bei Dir angestellt sein und kann dann für diese Praxis die Fachbereichsleitung darstellen. Ansonsten läufts mit der Anmeldung der neuen Praxis genauso wie bei der von 2006:

Antrag stellen
Institutionskennzeichen
Abnahme der Räume
Sohn als Fachbereichsleitung melden (pol. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Arbeitsvertrag, Anerkenntniserklärung)

BV
27. Juni 2014 16:56 # 3
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Danke BV, in der Praxis ist schon eine fach. Leiterin, die ich gern übernehmen würde. Mein Sohn ist ja "Anfänger". Sie ist auch angemeldet, hat ein IK, ist also zugelassen. Muss ich alles erneut zulassen?
27. Juni 2014 17:49 # 4
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Geändert am 27.06.2014 18:03:00
Nicht die Fachbereichsleitung bekommt das IK, das IK ist an die Praxis und somit an den Eigentümer gebunden.

Du kannst sie ja als Fachbereichsleitung gern übernehmen, aber das hat mit dem IK nichts zu tun.
Das dezeitige IK gehört dem jetzigen PI der Praxis.

Kaufst Du also die Praxis sollte dir auch ein neues IK zugeteilt werden.
Bietet DEINE Praxis Ergotherapie an, bekommst Du dafür ein IK. Bietet DEINE Praxis darüber hinaus Logopädie an, bekommst Du dafür wieder ein neues IK. Für jedes Heilmittel gilt ausschliesslich EIN IK, das an die Adresse Deiner Praxis und an Deine Person als Inhaber gebunden ist.
27. Juni 2014 18:01 # 5
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Des Weiteren kannst Du natürlich soviele Praxen besitzen, wie Du magst.
Für jede benötigst Du dann jeweils einen FB-Leiter pro angebotenem Heilmittel in Vollzeitanstellung.

Der Wert einer Praxis bildet sich aus der Ausstattung und natürlich am (tatsächlichen) Patientenstamm.
Lass Dir die Zahlen (Umsatz und Patienten) seit Bestehen der Praxis zeigen und überprüfe, ob sich in der Zwischenzeit weitere Praxen in der näheren Umgebung niedergelassen haben, die somit eine Konkurrenz darstellen.
Aktuelle BWA`s des Verkäufers vom Steuerberater wären ebenfalls nötig und rein subjektiv von mir postuliert zahlt man dann so (reines Hörensagen und somit gefährliches Halbwissen) zwischen 1/4 bis 1/3 des Jahresumsatzes im Vorjahr.
27. Juni 2014 19:59 # 6
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Hallo BV,
ich danke dir für deine Antworten. Sie waren hilfreich für mich. Ein schönes WE dir
mimulus6
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