Registriert seit: 04.06.2013
Beiträge: 2
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Hallo zusammen!
Nach knapp zweijähriger Selbständigkeit hat sich diese Woche meine erste BG Patientin angemeldet. Sie fragte mich, ob ich die Zulassung für BG Patienten hätte. Da ich noch keinen BG Patienten in meiner Praxis behandeln durfte, hatte ich mich mit dem Thema BG noch nicht beschäftigt. Ich wusste nur, dass man die Zulassung hierfür im Vorfeld nicht beantragen muss, wie bei den GKV. Wer die Zulassungsvoraussetzungen für Praxen nicht kennt, hier eine Kurzfassung:
1. Ergopraxen, die seit dem 1.10.2008 oder früher zugelassen worden sind, erhalten automatisch die Zulassung für BG Fälle.
2. Ergopraxen, die nach dem 1.10.2008 zugelassen worden sind müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Praxisinhaber, ein Angestellter oder freier Mitarbeiter der Praxis muss eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen
- in diesen zwei Jahren muss diese Person mind. 6 Monate in einer Klinik mit Unfallpatienten gearbeitet haben oder - zwei Jahre in einer Ergopraxis mindestens 20 Unfallpatienten behandelt haben.
Wieviele Kollegen die nach 2008 ihre Praxis eröffnet haben können dies denn nachweisen oder haben einen "geeigneten Mitarbeiter" ??? Ich habe über 13 Jahre Berufserfahrung mit orthopädischen, neurologischen Patienten. Fortbildungen in den Bereichen Handchirurgie, Manuelle Therapie etc. Nur leider keine 20 BG-Patienten behandelt, bzw. in einer Unfallklinik gearbeitet... Hätte ich dies, dürfte aber nicht nur ich BG Patienten behandeln, sondern auch meine sehr engagierte Mitarbeiterin, die aber noch kein Jahr Berufserfahrung hat!!!
In Telefonaten mit der zuständigen BG, der DGUV, dem DVE stieß ich auf Verwunderung über diese Problematik...! Meine Frage ans Forum: Bin ich denn der Einzige, der die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllen kann?? Oder sind andere auch schon an diese Grenzen gestoßen? Ich würde mich sehr über Rückmeldung freuen, wie Ihr damit umgeht.
Danke!
Gruß,
Thomas
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Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 54
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Das Problem kenn ich auch. Hatte damals auch mit der BG telefoniert und auch dort wussten nicht alle bescheid. Ich finde, dass man die Zulassungsvoraussetzungen ändern sollte/ anpassen sollte. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, wollte ich in einer BG-Klinik kostenlos meine Arbeit anbieten, um die 20 Patienten behandeln zu können. Aber leider wurde dies von der Klinik abgelehnt, obwohl dies ein Lehrkrankenhaus war.  LG Liquid S
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
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Geändert am 25.07.2014 12:04:00
Hallo Thomas, hast du in den vergangenen Berufsjahren keinen einzigen BG-Patienten behandelt? Wenn doch, laß dir von deinen bisherigen AG nachträglich diesbezüglich eine Bescheinigung/Arbeitszeugnis ausstellen und reiche es für deine Zulassung ein. Dies dürfte ausreichen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten gehört eigentlich in jedes Arbeitszeugnis und kann ggf. gerichtlich eingefordert werdenn. MfG falladar
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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So weit ich weis, muss man da nix großartiges einreichen. Oder beantragen. Du bekommst das Rezept und wenn du das annimmst gehen die davon aus, dass du berechtigt bist, dass du BG Patienten behandeln darfst. Wobei es ist ja auch schlecht nachweisbar. Wobei man hat ja auch Unfallpatienten wofür die BG nicht zuständig ist, da die nur bei Arbeitsunfällen einspringen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Beiträge: 386
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Hallo, ich habe dieses Problem auch. Auch mir konnte man keine Auskunft geben, wie ich rückwirkend die Zulassung bekommen kann. Ich habe 2009 die Praxis übernommen, in der ich zuvor fachliche Leiterin war. Hier auf dem Land hat man nicht massig BG-Patienten... Also kam ich auch nicht auf 20, nur auf 13. Die Aussage war, dass es für mich ja dann nicht wirtschaftlich interessant ist BG-Patienten zu behandeln, weil nicht so viele kommen.  ich handhabe es so, dass ich bei der zuständigen BG die Behandlung beantrage, obwohl ich die Zulassungsbedingungen nicht erfülle.In der Regel kommt kurzfristig eine Einverständniserklärung. Da hab ich im Fall einer Prüfung etwas in der Hand. Einfach so behandeln, obwohl man weiß, dass man nicht darf, das kann schief gehen... VG Susan
"Schenkt dir das Leben eine Zitrone, mach Limonade daraus!"
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
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Hallo TLautenbach, bist Du im BED? Du kannst dort mal nachfragen. Sie haben wohl schon einiges bewirkt. (Keine Garantie von mir) Ich würde es schon abklären, weil das Risiko schon besteht, umsonst zu behandeln. Viel Erfolg
Frenzie
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:So weit ich weis, muss man da nix großartiges einreichen. Oder beantragen. Du bekommst das Rezept und wenn du das annimmst gehen die davon aus, dass du berechtigt bist, dass du BG Patienten behandeln darfst. unglaubliche Aussage, nachdem doch oben die Zulassungsbedingungen genannt werden.....
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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So weit ich weis muss man es nur dann nachweisen können wenn, die BG dies überprüfen möchte. Mit deiner Unterschrift auf dem Rezept stimmst du den Bedingungen zu und versicherst denen das du berechtigt bist BG Patienten zu behandeln. Sollte die BG irgend wann mal nachfragen ob du überhaupt berechtigt bist wäre es schon schlau wenn du es via Arbeitszeugnis oder ein Schreiben vom Arbeitgeber irgendwie nachweisen kannst. Sonnst musst du natürlich schon alle Leistungen zurück zahlen. Sollte es zu einer Prüfung der BG kommen. Ob du trotzdem BG Rezepte annimst obwohl du es eignentlich nicht darfst und darauf hofst, dass das keiner überprüft ist jedem selbst überlassen. Wenn es blöd läuft musst du das Geld zurück zahlen und hast umersonst gearbeitet.
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Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 84
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@Kukdiehe: seltsame Rechtsauffassung, wie oft hast Du das denn schon gemacht und BG Pat. behandelt ohne eine BG Zulassung zu haben?
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Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein Beiträge: 722
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Bin echt (fast) sprachlos.. und hoffe, dass du das nicht auch in anderen Bereichen so machst. Denkbar wäre ja auch ohne Führerschein zu fahren, in der Hoffnung, dass man nicht angehalten wird, Diebstahl, in der Hoffnung, dass man nicht ertappt wird, Schwarzfahren, in der Hoffnung, dass kein Kontrolleur kommt oder warum nicht gleich ohne Examen als Ergotherapeut arbeiten?! Solang es niemand merkt, ist doch alles gut, oder?  So, Leute ich muss jetzt zur nächsten OP. Heute steht noch eine Lungentransplantation und eine Blinddarmresektion an. Bin zwar kein Chirurg, aber solang es niemand überprüft..
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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Geändert am 27.07.2014 14:45:00
Oh ich wollte eigentlich nur schreiben, dass man keine Unterlagen einreichen muss. Sondern dass du mit deiner Unterschrift dich damit erklärst, dass du Behandlungsberechtigt bist. Es wäre ja auch nicht all zu schlau BG Patienten zu behandeln, wenn man die Zulassung nicht hat, da man sonnst wenn es raus kommt die Leistungen wieder zurück zahlen muss. Ich habe noch keine BG Patienten behandelt. Wenn es raus kommt und da gibt es nun mal keine Garantie, dann musst du alle Leistungen wieder zurück erstatten. Und hast so mit umersonst gearbeitet. Da habe ich doch keinen bock drauf. Wobei ich mich das auch frage wie ich denn eine Zulassung bekommen kann. Werde auch jedes mal bei der zuständigen BG anrufen und nachfragen ob ich trotz dem behandeln darf. Sollte ich doch mal einen BG Patienten bekommen. Evt bekommt man ja auch ne Ausnahmegenehmigung. Mir ist es nur wurscht ob es andere ohne Zulassung BG Pat. behandeln. Das muss jeder selber wissen ob er auch bereit ist mit den Konsequenzen zu leben. Wobei ich mich schon an Gesätze halt. Aber ich halte mich nicht nur an Gesätze, weil ich mit negativen Konsequenzen rechnen muss. Wer weis wenn man für Mord nicht lebenslänglich bekommen würde, hätte ich bestimmt schon viele Menschen umgebracht
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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OT dann gewöhn dir doch vielleicht! bitte! endgültig! mal an, das zu schreiben, was du "eigentlich" schreiben willst.. Es passiert dir ja immer wieder...
Zur Not besteht immer - auch in einem Forum- durchaus die Möglichkeit, zu sagen, wenn/das man sich vergallopiert, geirrt oder einen Fehler gemacht hat. Das ist oft "glatter" und überzeugender, als in seinen eigenen Aussagen langatmig Stück für Stück zurück zu rudern (und dabei oft genug alles nur zu verschlimmbessern) OT Ende
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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Geändert am 27.07.2014 16:45:00
Ich habe nirgend wo geschrieben, dass ich BG Patienten behandle ohne Zulassung. Ich wollte auch nicht irgend welche anderen Ergotherapeuten dazu anstiften. Falls das jetzt wirklich so rüber gekommen ist. Sorry sollte wirklich keine Anstiftung zu irgendwas sein. Zitat / undefined hat geschrieben:So weit ich weis, muss man da nix großartiges einreichen. Oder beantragen. Du bekommst das Rezept und wenn du das annimmst gehen die davon aus, dass du berechtigt bist, dass du BG Patienten behandeln darfst. Das sollte keine Anstiftung sein ohne Zulassung trotz dem BG Patienten anzunehmen. Sollte nur bedeuten man muss nix einreichen mehr nicht. Sollte auch nicht heißen dass man keine Nachweis braucht. Zitat / undefined hat geschrieben:Ob du trotzdem BG Rezepte annimst obwohl du es eignentlich nicht darfst und darauf hofst, dass das keiner überprüft ist jedem selbst überlassen. Wenn es blöd läuft musst du das Geld zurück zahlen und hast umersonst gearbeitet. Mit diesem Satz wollte ich keinen Anstiften BG Rezepte abzurechnen obwohl er es nicht darf. Und auch nicht Aussagen, dass ich BG Pat behandle obwohl ich es nicht darf. Es ist mir nur egal ob es welche machen. Gut solche Aussagen werden anscheinend schnell mal Fehlinterpretiert.  Oh je dabei wollte ich eigentlich nicht missverstanden werden.
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Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793
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Hallo Kukdiehe,
ich würde gerne verstehen, was Deine Beweggründe sind, immer wieder auf Fragen zu antworten, obwohl Du vom Thema nur ungenaue Ahnung hast oder nur Vermutungen zum Besten geben kannst. Kannst Du uns das bitte mal plausibel erklären? Was würde uns verloren gehen wenn Du das mal lassen würdest?
Danke nimis
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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Geändert am 27.07.2014 23:49:00
Zitat / nimis hat geschrieben:Hallo Kukdiehe,
ich würde gerne verstehen, was Deine Beweggründe sind, immer wieder auf Fragen zu antworten, obwohl Du vom Thema nur ungenaue Ahnung hast oder nur Vermutungen zum Besten geben kannst. Kannst Du uns das bitte mal plausibel erklären? Was würde uns verloren gehen wenn Du das mal lassen würdest?
Danke nimis Like!!  so konkret mochte ich es nicht formulieren.................
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