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BG Zulassungsvoraussetzung

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28. Juli 2014 20:41 # 16
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793


@ saloia:

ich schon - aber Kukdiehe scheint sich da bedeckt halten zu wollen ::confused::

Gruß
nimis
29. Juli 2014 08:38 # 17
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Ne die Info habe ich über eine Userin bekommen. Die hatte mir mal vor einem Jahr per PN geschrieben, als ich mal nach den BG Vergütungen fragte. Und die schrieb mir, sie habe nix eingereicht sondern die Rezepte angenommen und abgerechnet was bis jetzt immer ohne Probleme ging. Da bin ich davon ausgegangen dass man da auch nix einreichen muss. Nur wenn man geprüft wird. Ich habe doch nix anderes geschrieben. Sonst hätte ich doch nix dazu geschrieben.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
29. Juli 2014 11:36 # 18
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793

Nee Kukdiehe, ich hatte nicht nach der Qualität der einen Information gefragt

sondern WARUM Du so unsichere Informationen hier verbreitest, statt mal einfach NICHTS zu schreiben, wenn Du es nicht ganz sicher weißt.

Gruß
nimis
29. Juli 2014 18:05 # 19
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Weil ich mir sehr sichere bin, dass das so stimmt. Schließlich weis ich ja von anderen, dass die nix bei der BG eingereicht haben und mit dieser abrechnen. Zumindest haben die es mir so erzählt. Die Info habe ich mir doch nicht aus den Fingern heraus gesogen. Es steht doch auf dem BG Rezepten drauf. Kann man übrigens Googlen. Was die Bedingungen sind. Ich habe es so heraus interpretiert, dass du wenn du das Rezept annimmst und deine Unterschrift drauf setzt du denen automatisch versicherst, dass du berechtigt bist. Ich weis auch von einem der hatte munter mit denen abgerechnet. Und er BG ist es irgendwann mal aufgefallen, dass er mit denen abrechnet und hatte diesen überprüft.
Sollte ich mich geirrt haben dann hab ich mich eben geirrt.
Wenn ich mir nicht so sicher wäre würde ich ja schließlich nicht antworten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
29. Juli 2014 18:53 # 20
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793

Geändert am 29.07.2014 20:01:00
Kukdiehe, das war schon auch auf andere Beiträge neben diesem Thread bezogen - aber gut, das scheint nicht so angekommen zu sein...
Vielleicht muss ich es auch nicht verstehen...

Oder erklärst Du das an anderer Stelle selbst: (siehe Thread "Gewissensbisse"): " Und jetzt bin ich nun mal ein Mensch geworden dem es egal ist, was andere über einen Denken." ???

Gruß
nimis
31. Juli 2014 15:28 # 21
Registriert seit: 04.06.2013
Beiträge: 2

Hallo zusammen!

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Zunächst einmal scheint das Thema BG Zulassung nicht nur mein Problem zu sein...

Das Problem besteht ja lt. Vertrag ja schon seit 2010. Warum können wir als neu zugelassene Praxen nicht Druck auf die Berufsverbände und den BGs machen??
Wir nehmen es hin und versuchen Ausnahmegenehmigungen zu erbetteln, versuchen umsonst in Unfallkliniken zu arbeiten oder behandeln einfach den Patienten in der Hoffnung es wird schon gutgehen!!??

Da in den meisten Praxen BG Patienten eher die Ausnahme sind und - wie angeblich von der BG selbst gesagt - wirtschaftlich nicht interessant ist, wird dieses Problem dann wohl oder übel geschluckt...

Im Sinne unserer Patienten finde ich, sollten wir diese Problermatik jedoch bekannter machen.
Die freie Therapeutenwahl ist hiermit in nächster Zukunft kaum noch gewährt. Alte Praxen, die noch eine Zulassung bekommen haben werden irgendwann schließen. Neue Mitarbeiter erhalten in neuen Praxen nicht die Möglichkeit mit BG Patienten arbeiten zu können etc...
Im Sinne der Behandlungsqualität können sicher andere Wege gegangen werden!
Z.B. Fortbildungspflicht in orthopädischen Bereichen..

Wie kann so etwas angegangen werden? Hat jemand in diesen Bereichen Erfahrung?


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