Geändert am 11.10.2014 20:31:00
Liebe kramela,
sorry, dass ich nicht im Einzelnen auf deine Fragen eingegangen bin.
Nochmal genauer (nach meinem Wissenstand):
Ob es aktuell einen Genehmigungsverzicht für Langfristgenehmigungen von der LKK (gibt es ja verschiedene, z. B. Münster o. NRW), entnimmst du den entsprechenden Listen der Verbände oder Buchner.
Bei Praxisbesonderheiten muss nichts genehmigt werden, allerdings ist dass Procedere wie bei anderen Regelfällen, nach 6 regulären VO´s muss der Arzt "außerhalb des Regelfalls" verordnen.
Paragraph 1 der Vereinbarung sagt eigentlich alles, da die Vereinbarung bundeseinheitlich gilt:
Link Aber sorry, ich raff´ das nicht, google einfach Praxisbesonderheiten+GKV+2012, dann findest du´s

(An dieser Stelle trotzdem vielen Dank für deine Hilfe, liebe Kinaa; wobei ich die Verlinkung und nicht das Zitieren meinte, du hast mich aber auf die richtige Spur gebracht)

Zur Sicherheit kannst du dich ja bei der Kasse oder dem entsprechend übergeordneten Verband schlau machen. Sonst beim DVE oder Buchner. Ich kann mich aber nur nochmal wiederholen: Die Vereinbarung gilt bundeseinheitlich, warum sollte die LKK eine Ausnahmegenehmigung haben?
Entschuldige meine schwammige Aussage mit "nahezu" in meinem voran gegangenen Post, aber ich kann dir auch keine 100%ge Sicherheit bieten, nur meinen aktuellen Wissensstand.
Und nochmal zur Anlastung: Ja, zuerst werden alle Verordnungen, auch die, die den Prasisbesonderheiten entsprechen, dem Budget "angelastet". Aber halt nur proforma, bei einer evtl. Budgetüberschreitung werden die Praxisbesonderheiten wieder heraus gerechnet. Und diese ICD-Nr. ist ja nun mal eindeutig in der bundeseinheitlichen Vereinbarung in der Anlage 1 gelistet. Und wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit sieht, ist dass alles kein Problem!!!
Und bitte, liebe kramela, gestehe den Ärzten auch einen gewissen Grad an Verunsicherung zu, ob er dass dann "darf", wie er es bei dir bzw. deiner Patientin tut, keine Ahnung. Aber er sollte nicht, wenn er die medizinische Notwendigkeit sieht.
Meine Güte, wir müssen dass ja auch teuer bezahlen, durch dieses Budget-Dickicht durch zu steigen. Ich finde, dass ist der reinste Horror.

Nur, wenn es an seine Existenz geht, "darf" er aus "Angst" auch
nicht verordnen. Da hilft nur Aufklärung deinerseits. Hilf ihm, die Krankenschwester hat dir ja mitgeteilt, was er befürchtet! Frage ihn, ob er die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung sieht; und wenn ja, hilf ihm durch das Dickicht, evtl. auch persönlich.
Zeige ihm auf, dass die Praxisbesonderheiten im Nachhinein vom Budget abgezogen werden, lege dabei die Vereinbarung der GKV und der kassenärztlichen Vereinigung vor. insbesondere die Anlage 1 der Vereinbarung. Erkläre ihm nochmal den Unterschied zwischen Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen, er hat dir ja signalisiert, dass er es nicht versteht!
Gehe nicht in Konfrontation zu ihm, zeige Verständnis und kläre ihn wertschätzend auf.
Noch was: Wenn die LKK nicht auf Genehmigungen für Langfrist-Verordnungen verzichtet, heißt dass nicht, dass sie nicht genehmigen, sondern dass sie es individuell prüfen wollen.
Ich bin mir sicher, dass du es mit allen Beteiligten gewuppt bekommst!

Lieben Gruß, ergotron