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Was bedeutet denn "mit in meine Praxis nehmen" ? Ist die dann auch selbständig oder im Angestelltenverhältnis bei dir ?
Falls das auch eine selbständige Tätigkeit ist (quasi: ich teile mir die Praxis mit meiner befreundeten Logopädin), sollte man sich die monatlichen Fix-Kosten und Risiken teilen, auch wäre ich hinsichtlich der Anwesenheit meines Companions geneigt eine feste Vereinbarung zu treffen.
Falls du eine Logopädin im Angestelltenverhältnis beschäftigen willst, muss diejenige Vollzeit beschäftigt sein (Fachbereichsleitung), eine neue IK-Nummer muss beantragt werden, VDEK - RVO und Knappschaft Verträge unterschreiben, die nötigen räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (hierfür reicht ein Logo-raum 12 qm). Als erstes benötigst du jedoch die/das neue IK.
Kannst ja auch nochmal diese Menschen hier anrufen: IKK Frau Pinner 0220-4912446 VDEK Herr Pollmann 0231-9177131 Knappschaft Herr Pahl 0234- 30415403
Ist aber für Westfalen-Lippe, weiss ja nicht wo du sitzt. Fragen kostet nix. BV
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