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Folgerezept auch nach 14 Tagen anfangen möglich oder eher nicht, wenn alte noch nicht zu Ende ist?

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8. Juli 2015 10:24 # 1
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Hallo folgendes Problem es wurde jetzt schon vom Arzt das Folgerezept ausgestellt obwohl noch zwei Termine offen sind. Ausgestellt wurde es auf dem 1.7.15 so wir wären erst am 13.07 mit dem alten Rezept fertig. Es wird jedoch nur ein mal die Woche verordnet. Gibt es da dann Probleme mit der Kasse? Weil ja die Therapie nahtlos fortgeführt werden würde oder könnte ich dann auch das Rezept schon am 14.07.15 anfangen? Dann würde der Patient einmal zwei mal die Woche erscheinen. Oder muss ich das noch mal umändern lassen auf spätestens Beginn am? Ja oder? Nach meines Wissenstandes müssen ja auch Folgerezepte innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Weis da jemand noch was anderes?
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
8. Juli 2015 12:55 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Kukdiehe ,
es gibt auf den "meisten VO" die Spalte: Behandlungsbeginn spätestens am:
dies sollte der Arzt (und ) nutzen.
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
8. Juli 2015 16:17 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

... oder wir selber.
Quelle:http://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/rahmenvertrag/_jcr_content/par/download_1/file.res/Rahmenvertrag_Ergo_081001.pdf

§ 6 Absatz
4. a)
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung de
s Vertragsarztes maßgebend. Fehlt
eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die E
rstbehandlung spätestens 14 Tage
nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung.
Kann die Heilmittelbehandlung in dem
genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verlie
rt die Verordnung ihre Gültigkeit.
Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnah
mefall zwischen Vertragsarzt und Heil-
mittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen
wurde, die das Erreichen des ange-
strebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einve
rnehmliche Änderung ist vom Heilmitteler-
bringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit
Datum und Handzeichen zu versehen
und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten
links auf der Rückseite der Verordnung
- Muster 18
Grüße von

Maria2


9. Juli 2015 11:35 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Ah Ok danke Maria2 also wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich auf dem Rezept selber eine Begründung schreiben, damit ich das abrechnen kann. Dann könnte ich auf dem Rezept drauf schreiben, das das alte Rezept erst mal voll gemacht werden musste und so mit die Therapie nahtlos über ging. War ja keine Unterbrechung vorhanden.
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9. Juli 2015 13:21 # 5
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

So wie Maria das erklärt hat passt das.

Aber wenn Bsp. am Donnerstag das eine Rezept endet und man Freitag mit dem neuen beginnt ist dies keine Frequenzüberschreitung! Für den Fall, dass du auf jegliche Änderung verzichten möchtest wär das auch eine Variante.
9. Juli 2015 20:37 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Ja ok weis ich bescheid. Könnte es auch rein Terroristisch schon am Dienstag anfangen, aber da bin ich ja auf Fobi. Dann mach ich das so, dass ich ne Begründung auf dem Rezept schreibe.
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