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Diskussionsforum

Schweigepflicht

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8. Juli 2015 13:56 # 1
Registriert seit: 03.05.2012
Beiträge: 24

Hallo liebe Kollegen,

ich hätte da mal eine Frage zur Schweigepflicht.
Regelmäßig treffe ich mich mit meiner Kollegin mit meiner ehemaligen Chefin zum Austausch, Supervision usw.
An sich kein Problem, da beide Praxen räumlich getrennt liegen und natürlich keine Namen oder so verwendet werden. Das wir alles vertraulich behandeln ist sowieso selbstredend.
Meist geht es um neue Ideen, Therapiekonzepte usw.
Jetzt stehe ich vor dem Punkt, dass ich einen sehr komplexen und schwierigen Fall habe (das sprengt jetzt hier jedoch den Rahmen; es geht weniger um die Behandlung oder den Therapieansatz - mit dem Arzt bin ich im Gespräch).
Ich würde wahnsinnig gerne in der Supervision diesen Fall darlegen. Allerdings hat die andere Ergo diese Patienten auch schon kurzzeitig gehabt. Würde ich quasi anonym erzählen, wüsste sie entweder bald um wen es geht oder ich erzähle so mau, dass es mir nicht hilft. Das Gespräch wäre jedoch sehr hilfreich, vor allem weil sie besagte Patienten schon kennt und es um viel Vorgeschichte und Arzt- und Therapeutenwechsel geht.

Jetzt meine Frage, darf ich oder darf ich nicht? Eigentlich ja definitiv nicht wegen der Schweigepflicht!
Welche Möglichkeiten gäbe es denn da für mich, ohne für nur diesen Fall einen teuren Supervisator zu suchen (wenn es nicht anders geht natürlich dann doch diesen Weg)?

Liebe Grüße Hope
8. Juli 2015 14:41 # 2
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Wenn du echte Supervision möchtest zu einem scheinbar sehr sehr komplexen Fall, brauchst du jemanden komplett Außenstehenden.

8. Juli 2015 16:20 # 3
Registriert seit: 03.05.2012
Beiträge: 24

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe jemanden zusätzlich zu den Treffen/ Austausch für Supervision (eig komplett Außenstehend und knapp über 100km entfernt) jedoch auch hier die Befürchtung, das die Patienten bekannt sind (haben zumindest einmal über eine vorherige Therapie berichtet in genau der Gegend, ohne den Namen der Praxis zu nennen/ nennen zu wollen).
Mein Problem geht eigentlich insofern weiter, dass ich mir unsicher bin wegen meiner Schweigepflicht, z.B. dem Jugendamt gegenüber. Wo gehe ich über eine Grenze, indem ich das JA informiere oder wo unterlasse ich dann sogar schon Hilfeleistung?
Es ist sehr komplex und nicht eindeutig zu bestimmen. In mir keimt der Verdacht schon lange dass das Kind reiner Symptomträger ist, mit ständig neuen Krankheiten und Defiziten. Im Gespräch mit dem Arzt kam vom Arzt direkt die sehr konkrete Äußerung "Münchhausen by proxi" (was aber nur reine Vermutung ist). Ihm ist es aber zu anstrengend, zu handeln. Seine Konsequenz ist, keine weiteren Therapien etc. für das Kind, schiebt aber quasi mir den schwarzen Peter zu und meinte ich müsse das mit dem Elternteil klären. (Behandlung läuft jetzt aus, Kind wäre bis auf diese soziale Situation nicht mehr therapiebedürftig mit der ursprünglichen Zielsetzung.)
Das ist jetzt alles etwas durcheinander, möchte aber auch so wenig wie möglich preisgeben. Ich frage mich jetzt nur, soll ich auch wegsehen (eig nicht meine Art und das geht mir ziemlich gegen), obwohl sich das Verhalten des Elternteils deutlich intensiviert oder handeln (was darf ich tun?)? Tue ich nichts wird es weitergehen wie bisher. Elternteil wird sauer, lästert (mir primär egal) und sucht sich den nächsten Kinderarzt Nummer XY und den nächsten Therapeuten Nummer XY. Entfernungen spielen jetzt schon kaum noch eine Rolle.

Eine Nachfrage beim Verband gibt mir quasi auch beide Antworten.

Lg
8. Juli 2015 19:23 # 4
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793

Hallo ,
was Du beschreibst klingt, als stünde die Frage der Kindeswohlgefährdung im Raum. Dazu gab es schon einige Threads hier im Forum. Außerdem gibt es z. B. vom Kinderschutz-Zentrum in Berlin eine Menge Infos dazu:
http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/Kindeswohlgefaehrdung.pdf
Nach meinem Wissen ist, wenn Du den Verdacht begründen kannst, das Kindeswohl, bzw. dessen Gefährdung als höherrangig einzuschätzen gegenüber der Schweigepflicht.
Persönlich würde ich mich in einer solchen Situation vom Jugendamt beraten lassen.
Gruß
nimis
8. Juli 2015 23:06 # 5
Registriert seit: 03.05.2012
Beiträge: 24

Danke!
9. Juli 2015 20:50 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Wie schon nimis schrieb, hat das Kindeswohl eine höhere Priorität als die Schweigepflicht. Wenn du den Verdacht begründen kannst würde ich dies dem JA mitteilen. Der Arzt hat ja auch schon diesen Verdacht geäußert. Bei Straftaten oder wenn das Leben gefährdet ist, darf man sogar seine Schweigpflicht brechen bzw muss man dies sogar teilweise tun.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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