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Voraussetzung für Dauerverordnung?

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24. August 2015 18:37 # 1
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 100

Hallo liebe Kolleg/en/innen,
welche Voraussetzungen bzw. welchen Weg muss ein Patient machen, um eine Dauerverordnung zu bekommen.
Im aktuellen Fall (nicht bei mir) geht es um ein Kind (11Jahre) welches eine angeborene Extremitätendeformation mit schweren Einschränkungen hat. Der verordnende Arzt läßt sich nur auf 6er Rezepte ein, was mich so empört hat::angry::, dass ich versprochen habe, mich zu erkundigen.
Danke für Rückmeldungen
viele Grüße
Ulli
Spezialgebiet:
Entwurf von Therapiemitteln
24. August 2015 20:10 # 2
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

hallo,

es gibt KEINE dauerVERORDNUNG. es gibt lediglich LANGFRISTGENEHMIGUNGEN. diese bekommt man durch antrag bei der krankenkasse, es gibt eine ganze liste mit diagnoseschlüsseln, welche darunter fallen. sollten in jeder praxis ausliegen. wenn dein patient darunter fällt und die kasse zustimmt, heißt es nur, dass die verordnungen aus dem budget der ärzte rausfallen. die vo's (die grünen zettel also ;) ) müssen trotzdem jedes mal geholt werden. ob es nun 6, 10 oder 20 mal sind, die da draufstehen, obliegt weiterhin dem arzt.

lg
24. August 2015 20:39 # 3
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 412

Was es gibt (wenn man außerhalb des Regelfalls ist) sind Verordungen die über 12 Wochen abgearbeitet werden können. Eigentlich sind ja 10er Behandlungen meisten normal. Hier kann der Arzt allerdings Verordnungen ausstellen, die innerhalb von 12 Wochen möglich sind abzuarbeiten. Heißt bei Leuten die 1x die Woche kommen dann halt 12 bei Leuten die 2xkommen 24 und bei Leuten die 3 Termine die Woche haben 36.
Ich weiß leider nicht wie das heißt. (bzw ob das einen besonderen Namen hat)
Ich weiß allerdings auch nicht welche Vorraussetzungen das hat, da reicht vermutlich nicht nur die Verordung außerhalb des Regelfalls zu haben) Wir haben allerdings einige Patienten mit solchen "riesen Rezepten"
Vielleicht kann dir dazu jemand anders etwas sagen
Ob ein Arzt das macht ist allerdings schon seine Entscheidung. Ist zwar nervig alle 6 Wochen eine Verordung zu holen, aber zwingen kann man ihn ja nicht. Hast du ihn mal gefragt warum?
24. August 2015 21:36 # 4
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

hallo mietzi,

das ist nix besonderes, hat also auch keinen namen.
du musst eine verordnung außerhalb des regelfalls innerhalb von 12 wochen abgeschlossen haben. ansonsten abbruch.
ich habe beispielsweise eine patientin, die immer 30er-rezepte kriegt, bei einer frequenz von 2-3x. da sie derzeit nur 2x erhält wegen schlechtem allgemeinzustand, kann ich es in 12 wochen nicht schaffen.

12, 24 und 36 ist einfach n ding der ärzte, um die größtmögliche verordnungsmenge, die realistisch ist, auszuschöpfen und somit weniger ausstellen zu müssen (einfach geringerer bürokratischer aufwand). wir haben bei hochfrequentierten (4-5x/woche) auch schon 48 oder 50er-vo's gehabt!

lg
24. August 2015 21:45 # 5
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

hallo mietzi,

das ist nix besonderes, hat also auch keinen namen.
du musst eine verordnung außerhalb des regelfalls innerhalb von 12 wochen abgeschlossen haben. ansonsten abbruch.
ich habe beispielsweise eine patientin, die immer 30er-rezepte kriegt, bei einer frequenz von 2-3x. da sie derzeit nur 2x erhält wegen schlechtem allgemeinzustand, kann ich es in 12 wochen nicht schaffen.

12, 24 und 36 ist einfach n ding der ärzte, um die größtmögliche verordnungsmenge, die realistisch ist, auszuschöpfen und somit weniger ausstellen zu müssen (einfach geringerer bürokratischer aufwand). wir haben bei hochfrequentierten (4-5x/woche) auch schon 48 oder 50er-vo's gehabt!

lg
24. August 2015 22:33 # 6
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Immer noch ist das 12 Wochen -Limit Quatsch mit Soße...es geht nicht mit den HMR überein.....
Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
25. August 2015 18:18 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... der Patient soll sich spätestens alle 12 Wochen beim behandelnden Arzt vorstellen um die Notwendigkeit der weiteren Behandlung feststellen zu lassen. Es gibt aber keinen rechtlichen Grund ein/e Rezept/Verordnung, das/die über diesen Zeitraum hinaus geht, einfach abzubrechen.

Es kann und darf auch über die 12 Wochen hinaus weiter behandlet werden - außer die KK hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens VadR die Verordnungsmenge eingekürzt.

Bisher hatte ich diesbezüglich noch nie Probleme mit der Abrechnung.

Ansonsten wie vorab geschrieben:,

- es gibt keine Langfrist- oder Dauerverordnungen mehr!!
- Langfristgenehmigungen - siehe andere Beiträge
- VadR können jede Anzahl (>0) an Therapieeinheiten enthalten, von einer Behandlungseinheit bis 60 hatten wir fast alles schon, meist sind es 10-er, 12-er, 20-er, 24-er, 30-er oder 40-er Verordnungen in meine Praxen.

MfG falladar
26. August 2015 07:10 # 8
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Voraussetzung für Dauerverordnung? keine Ahnung, da es sie nicht gibt.
Sonst Link
und Link
Grüße von

Maria2


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