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Diskussionsforum

AOK widerruft Genehmigungsverzicht bei VADR

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5. April 2016 16:27 # 1
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Bisher hatten wir es im Gegensatz zu anderen Bundesländern etwas einfacher:

Verordnungen, die den Regelfall überschritten, mussten (ausser bei der BKK Novitas) nicht vorher genehmigt werden.
Damit ist es jetzt vorbei. ::scared::
Ab dem 01.04.2016 ausgestellte VADR`s sind somit genehmigungspflichtig !!! (kein Aprilscherz, obgleich gehofft)
Ob dies nun für alle RVO-Kassen gilt ist derzeit nicht zu beantworten.
Da die AOK jedoch bisher immer das Zugpferd war, jedoch sehr wahrscheinlich.
Hier der link: Link

Checkt Eure entgegengenommen Verordnungen, eine Übergangsfrist gibt es nicht !
BV
5. April 2016 18:53 # 2
tilman
tilman
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 110

Danke für den Hinweis.
Bevor jetzt ganz Deutschland erschrickt, noch kurz die Anmerkung, dass es sich um die AOK Rheinland/Hamburg handelt.

Grüßle, Tilman
5. April 2016 18:54 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo BV,
siehst Du hier:Link
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
5. April 2016 19:08 # 4
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1269

Das ging aber schon vor gut 2 Wochen bei uns rum.
Die Befürchtung, dass andere nachziehen, allerdings auch.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
7. April 2016 18:27 # 5
Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 11

Genehmigungspflicht VARF
Wie Sovieles wieder ein Rückschritt in der Gesamtentwicklung der Heilmittelerbringer.
Wütend macht uns mal wieder die Kurzfristigkeit der Mitteilung, dann ( in NRW) in den Osterferien, mit dem Start zum 1.4.!
Wahrscheinlich wird das wieder eine Verunsicherung der Ärzte hervorrufen, wie bei jeder Änderung, treten sie dann auf die Bremse.
Da bauen wir jahrzehntelang ein Netz der Verständigung und Kooperation und müssen uns wieder einmal mit dem Bürokratenkram herumschlagen-rückwärts anstatt vorwärts!!
Wir fragen uns: nach welchen Kriterien entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter ( meist kaufmännischer Angestellter )
Überzeugen denn hier die ICF Grundlagen ?
Man müsste gemeinsam mit jeder Einreichung einer Verordnung den Sachbearbeiter mit ICF Codierung totschlagen!
Hilft`s vielleicht wenn alle Ergos das machen ?
No se! Das musste mal raus, nach 20 Jahren Praxis haben wir oft keine Lust mehr auf sowas!!



7. April 2016 20:36 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Link

[url=up aktuell]Die AOK Rheinland/Hamburg führt ab 1. April 2016 die Genehmigungspflicht für ergotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder ein. Das bestätigte eine Sprecherin der Krankenkasse auf Anfrage. Zur Begründung hieß es: „In den letzten Jahren sind diese zusätzlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls weit überproportional gestiegen – ohne erkennbaren Grund.“ Diese Regelung gelte aber nicht für Physiotherapie- und Logopädie-Verordnungen. [/url]
Grüße von

Maria2


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