Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406
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Bisher hatten wir es im Gegensatz zu anderen Bundesländern etwas einfacher: Verordnungen, die den Regelfall überschritten, mussten (ausser bei der BKK Novitas) nicht vorher genehmigt werden. Damit ist es jetzt vorbei.  Ab dem 01.04.2016 ausgestellte VADR`s sind somit genehmigungspflichtig !!! (kein Aprilscherz, obgleich gehofft) Ob dies nun für alle RVO-Kassen gilt ist derzeit nicht zu beantworten. Da die AOK jedoch bisher immer das Zugpferd war, jedoch sehr wahrscheinlich. Hier der link: LinkCheckt Eure entgegengenommen Verordnungen, eine Übergangsfrist gibt es nicht ! BV
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tilman
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 110
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Danke für den Hinweis. Bevor jetzt ganz Deutschland erschrickt, noch kurz die Anmerkung, dass es sich um die AOK Rheinland/Hamburg handelt.
Grüßle, Tilman
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Hallo BV, siehst Du hier: LinkMfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1269
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Das ging aber schon vor gut 2 Wochen bei uns rum. Die Befürchtung, dass andere nachziehen, allerdings auch.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 11
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Genehmigungspflicht VARF Wie Sovieles wieder ein Rückschritt in der Gesamtentwicklung der Heilmittelerbringer. Wütend macht uns mal wieder die Kurzfristigkeit der Mitteilung, dann ( in NRW) in den Osterferien, mit dem Start zum 1.4.! Wahrscheinlich wird das wieder eine Verunsicherung der Ärzte hervorrufen, wie bei jeder Änderung, treten sie dann auf die Bremse. Da bauen wir jahrzehntelang ein Netz der Verständigung und Kooperation und müssen uns wieder einmal mit dem Bürokratenkram herumschlagen-rückwärts anstatt vorwärts!! Wir fragen uns: nach welchen Kriterien entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter ( meist kaufmännischer Angestellter ) Überzeugen denn hier die ICF Grundlagen ? Man müsste gemeinsam mit jeder Einreichung einer Verordnung den Sachbearbeiter mit ICF Codierung totschlagen! Hilft`s vielleicht wenn alle Ergos das machen ? No se! Das musste mal raus, nach 20 Jahren Praxis haben wir oft keine Lust mehr auf sowas!!
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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Link[url=up aktuell]Die AOK Rheinland/Hamburg führt ab 1. April 2016 die Genehmigungspflicht für ergotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder ein. Das bestätigte eine Sprecherin der Krankenkasse auf Anfrage. Zur Begründung hieß es: „In den letzten Jahren sind diese zusätzlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls weit überproportional gestiegen – ohne erkennbaren Grund.“ Diese Regelung gelte aber nicht für Physiotherapie- und Logopädie-Verordnungen. [/url]
Grüße von
Maria2
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