Registriert seit: 05.07.2011
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Geändert am 08.08.2016 18:26:00
Hallo ihr Lieben, wir haben -wie üblich- so einige Testverfahren und ich habe das Gefühl, dass wir da zu unserem Nachteil etwas falsch machen was die BWL-Seite anbelangt (?) Die reine Testzeit ist natürlich im Rahmen des Settings (ja nachdem auch über 2 Settings hinweg) ABER rechnet ihr "irgendwie legal" die Auswertungszeit mit ein oder "bucht" ihr das über Vor-/Nachbereitung? Das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden und ich bin momentan mit der Tatsache, dass (ich will nicht kleinlich sein, aber es ist eben Fakt) Testbögen so einiges kosten und wir sehr viele Klienten mit "Test-Bedarf" (d h seitens der Ärzte auch explizit erwünscht) haben, nicht sooo glücklich. Habe ich dann z B in einer Woche 5 Tests, so gehen da je nach Komplexität und Testverfahren schnell mal 3 Stunden für eine ordentliche Auswertung drauf. Irgendwie muss sich das Ganze ja auch noch bezahlt machen, ihr versteht was ich meine? Was lässt sich in diesem Kontext wie legal und verträglich für alle Seiten vereinbaren?  Besten Dank vorab für eure Ideen bzw Feedbacks und LG
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Die Kosten der Test 'buche' ich unter 'Funktionsanalyse' und Auswertung gehört für mich zu Vor-und Nachbereitung und wird nicht von Therapiezeit abgezogen (hab ich auch schon gehört)
LG
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Wenn ich das nun richtig gesehen habe, wird die Funktionsanalyse mit etwas weniger als dem Betrag einer motorisch-funktionelle Behandlung bezahlt, richtig? Ich würde es vom Einzefall abhängig machen. Es gibt Patienten, die mit Unmengen an Arztberichten kommen und die teilweise auch wirklich gelesen werden müßen. Dann evtl. noch eine Rückfrage beim Arzt etc. und die Zeit wäre rum. Es gibt Test`s die sind schnell abgenommen und ausgewertet. Da geht das alles ja noch. Es gibt jedoch auch solche die lange dauern und bei denen auch die Auswertung nicht innerhalb von 5-10 Minuten getan ist. Warum sollte das "unbezahlt" getan werden  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Umfang der Leistung Die unter Ziffer 10 der Anlage 1 aufgeführten Leistungen (Maßnahmen der Ergotherapie) umfassen: • die Durchführung der Befunderhebung (Ziffer 3), • das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (Ziffer 4), • die Durchführung der ergotherapeutischen Maßnahmen (Ziffer 5), • die Regelbehandlungszeit (Ziffer 6), • die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel (Ziffer 7), • die Verlaufsdokumentation sowie ggf. den Bericht an den verordnenden Arzt (Ziffer 8), • die Beratung des Patienten und seiner Bezugspersonen (Ziffer 9), 3. Befunderhebung Die Durchführung und Auswertung der ergotherapeutischen Befunderhebung bildet, auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung, die Voraussetzung, die Behandlungsziele zu definieren und einen Behandlungsplan zu erstellen. Es werden Beobachtungs-, Screening- und Testverfahren eingesetzt. Im Verlauf der Behandlung kann eine erneute Befunderhebung zur Überprüfung der ergotherapeutischen Ziele und/oder zur Anpassung des Therapieplanes erforderlich sein. 54002 Ergotherapeutische Funktionsanalyse Leistung - Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen. - Erhebung der ergotherapeutischen Anamnese. - Prüfung der Verwendbarkeit der vorhandenen Hilfsmittel. - Prüfung der Notwendigkeit ergotherapeutischer temporärer Schienen. - Auswahl der ergotherapeutischen Materialien und Testverfahren zur Befunderhebung. - Gespräch mit dem Patienten und ggf. auch mit den Angehörigen über die beabsichtigten ergotherapeutischen Maßnahmen. - Abstimmung mit anderen Behandlern.
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Hallo, ja, also, wenn man wirklich sorgfältig arbeitet, ist die Funktionsanalyse mit ihren etwa 20 EUR echt zum Lachen, finde ich. Aus meiner Sicht hat eine ordentliche Anamnese mit Tests, die individuell sinnvoll sind, d h deren Auswertung und interdisziplinärer Arbeit schnell mal einen "Wert" (Kontext Zeit und Qualität) von 100 EUR (was die Kassen natürlich niemals zahlen werden) Wir machen das alles den Patienten zu Liebe, doch "rentabel" ist das Ganze nicht gerade, schon gar nicht, wenn es zu Re-Testungen kommen muss ... denn dann gibt's ja nichtmal mehr die etwa 20 EUR für die Funktionsanalyse .... Nun ja, es ist wie es ist, ABER wenn jemand legale Ideen hat, wie man doch zu einer angemessenen Vergütung dessen kommt, freue ich mich sehr über Vorschläge (: Lieben Dank und sonnige Grüße
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Geändert am 15.08.2016 13:42:00
Hallo, wir werten die Tests in der Einheit aus, bei mir sind entweder die Eltern mit dabei und ich gebe Ihnen eine Aufgabe, nehme das z.B auf Video auf um dann gemeinsam nach der Testauswertung das Video mit den Eltern zu besprechen. Somit bekomme ich meine Arbeitszeit zur Testauswertung bezahlt und die Patienten haben auch etwas davon. Alternativ gebe ich dem Kind eine Aufgabe und beobachte gleich mal ob es auch Aufgabenstellung versteht und selbständig bearbeiten kann, während ich den Test auswerte. Grüße Lusa
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